Kaniber unterstreicht Abschuss-Forderung

von Redaktion

Der Wolf beschäftigt die Politik

München/Traunstein – Der für den Tod mehrerer Wild- und Nutztiere verantwortliche Wolf im Landkreis Traunstein muss nach Ansicht von Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber schnell abgeschossen werden. „Ich hoffe auf eine rasche und klare Entscheidung der Umweltverwaltung, konkret der Regierung von Oberbayern, über den vorliegenden Entnahmeantrag. Das gilt gerade mit Blick auf die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch den Wolf. Da kann man nicht beliebig zuwarten“, sagte die CSU-Politikerin gestern in München.

Ein Tier für mehrere Risse verantwortlich

Kaniber gab sich überzeugt, dass das Tier, welches laut Gen-Analysen des bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) mehrere Risse in den Landkreisen Traunstein, Rosenheim und Berchtesgadener Land – zugleich Kanibers Heimat – im Dezember auf seinem Konto hat, alle Bedingungen erfüllt, die für eine sogenannte Entnahme notwendig sind: „Bei uns im Alpenraum sind zahlreiche Höfe, Almen und Weiden nicht schützbar. Vor allem aber müssen wir die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sehr ernst nehmen.“

Kaniber kündigte zudem einen Vorstoß bei Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) zu den Fragen eines staatenübergreifenden Wolfs-Monitorings, zum Erhaltungszustand und schließlich zur Anpassung des Schutzstatus an die tatsächlichen Verhältnisse an. Sie forderte die vollständige Umsetzung des EU-Rechtes in nationales Recht, damit in Deutschland die gleichen Möglichkeiten beim Management zur Verfügung stehen wie in anderen EU-Staaten.

„Hier gibt es keine Kompromisse“

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) betonte auf Anfrage: „Ich kann die Sorgen der Menschen vor Ort nachvollziehen. Die Sicherheit der Menschen steht an erster Stelle. Hier gibt es keine Kompromisse.“ Wölfe in Siedlungsgebieten verdienten besondere Aufmerksamkeit, auch der Verlust von Nutztieren durch den Wolf werde sehr ernst genommen. „Alle rechtlichen Möglichkeiten werden jetzt intensiv geprüft. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, muss der Wolf entnommen werden.“

Nach Angaben des LfU hatte der Wolf im Dezember eine Ziege verletzt sowie weitere Ziegen und ein Wildgehege angegriffen. Zudem hatte er im Landkreis Rosenheim Wildtiere getötet (wir berichteten). Wölfe sind in Deutschland streng geschützt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber ein Abschuss erlaubt – etwa wenn Gefahr für Nutztiere droht, die nicht anderweitig vor dem Wolf geschützt werden können. Wann eine Entscheidung über einen möglichen Abschuss fallen wird, dazu wollte sich die Regierung von Oberbayern gestern gegenüber den OVB-Heimatzeitungen nicht festlegen. Die Behörde arbeite derzeit „zügig an einer Entscheidung“ über den Entnahmeantrag, teilte ein Sprecher der Regierung von Oberbayern mit. dpa/mw

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