Mühldorf – 120 Tagessätze zu je 50 Euro – so lautet das Urteil im sogenannten Autoraser-Prozess vor dem Amtsgericht Mühldorf. Vier Verhandlungstage lang wurden Zeugen zu dem Unfall vernommen, um die Umstände zu klären, die am 5. Februar 2021 zum Tod eines jugendlichen Fußgängers aus Mühldorf geführt hatten (wir berichteten).
Gleich drei Sachverständige sollten jetzt vor Amtsrichter Jürgen Branz Klarheit liefern. Demnach war der Angeklagte innerorts mit mindestens 85 Stundenkilometern unterwegs, als es zur Kollision mit dem Jugendlichen kam. Der Vorwurf, dass die beiden Angeklagten – Unglücksfahrer Hans T. (22) und Peter A. (22) – ein illegales Autorennen durchgeführt hätten, wurde aber fallen gelassen. Zu dünn war die Beweislage.
Das Mühldorfer Gericht sprach Hans T. schließlich der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs für schuldig. jen