Traunstein – Ein 56-Jähriger steckte mitten in der Nacht in einer Achentalgemeinde etwa vier Meter entfernt von einem Wohngebäude Papier in einer Mülltonne in Brand. Im Sicherungsverfahren gegen den psychisch kranken Mann wegen Sachbeschädigung lehnte die Siebte Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Christina Braune jetzt den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung in der Psychiatrie ab. Die Prozesskosten erlegte die Kammer der Staatskasse auf.
Mit Gartenschlauch Feuer gelöscht
Mitten in der Nacht des 4. August 2021 wurde eine 75-Jährige in ihrer Eigentumswohnung ohne Anlass wach. Als sie aus dem Fenster schaute, brannte die Mülltonne „lichterloh“, wie sie im Zeugenstand berichtete. Sie öffnete das Fenster, sah draußen den 56-jährigen Mieter stehen und ging zu ihm. Auf dem Absatz vor der Haustür entdeckte sie noch ein kleines Feuer. Mit einem Gartenschlauch löschte die Frau die Brände, die letztlich einen Sachschaden von 400 Euro verursachten. Der 56-Jährige wirkte auf die Zeugin alkoholisiert, aufgebracht und beschwerte sich, dass er nicht ins Haus hatte gelangen können. Früher hatte ihn die 75-Jährige schon mehrfach mit ihrem Generalschlüssel in seine Wohnung gelassen. Die Zeugin erinnerte sich an jene Nacht: „Er wirkte irgendwie verzweifelt und durcheinander. Das Feuer hat ihn wohl auch selber erschreckt.“ Der 56-Jährige sei schon früher mehrmals unangenehm aufgefallen. Persönlich bedroht oder beleidigt habe sie der Mann nie.
In der Tatnacht hatte der 56-Jährige zuvor bei einer 79-Jährigen geklingelt. Sie öffnete aber nicht. Er schilderte durch die Tür, Rucksack samt Schlüssel verloren zu haben und bat sie, die Polizei zu rufen. Etwas später entdeckte die Frau das Feuer. Die Zeugin beschrieb den Beschuldigten als Sonderling mit kaum Kontakten im Dorf. Er habe ihr „leidgetan“.
Als ein Beamter der Polizeiinspektion Grassau eintraf, rauchten die Brandstellen noch. Der 56-Jährige erzählte, ihm sei kalt gewesen. Sein Rucksack sei weg. Feuer gemacht habe er, weil er wollte, dass Polizei und Feuerwehr kommen – um ihm die Türe zu öffnen. Der Polizist betonte, ihm seien zwar einige Vorfälle, aber keine aggressiven Handlungen des 56-Jährigen bekannt.
Der Beschuldigte zeigte sich vor Gericht geständig und reuig. Er habe keinen Schaden anrichten wollen, beteuerte er. Wegen Delikten wie Schwarzfahren und Ladendiebstählen war er in der Vergangenheit in das Visier der Justiz geraten. Häufig war dabei Alkohol im Spiel, so auch 1,3 Promille bei der jetzigen Sachbeschädigung. Nach der Festnahme wurde der 56-Jährige vorläufig in einem Bezirksklinikum untergebracht. Die Eigentümergemeinschaft der Wohnanlage verzichtete einhellig auf einen Strafantrag, wie das Gericht bekannt gab.
Der psychiatrische Sachverständige, Dr. Josef Eberl vom Bezirksklinikum in Gabersee, attestierte eine schwere psychische Erkrankung seit etwa 2008, ab dem 18. Lebensjahr Alkoholprobleme, zeitweise gepaart mit Drogen, und mehrere stationäre Behandlungen. Der Zustand des 56-Jährigen habe sich durch Medikamente ausreichend gebessert. Aktuell sah der Gutachter keine Wiederholungsgefahr für ähnliche Taten – sofern der Beschuldigte seine Medikamente nehme und auf Alkohol verzichte. Zusammen mit dem Betreuer sei eine geeignete betreute Einrichtung für den 56-Jährigen gefunden worden, unterstrich Dr. Eberl.
Staatsanwalt Chris-Dominik Kempel hielt im Plädoyer eine Unterbringung in der Psychiatrie für angezeigt. Sie könne jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden. Die brennende Tonne habe abstrakt eine erhebliche Gefahr bedeutet. Die psychische Störung sei massiv, eine „höhere Gefahrprognose“, wie sie das Gesetz fordere, in der Person des Beschuldigten begründet. Die Frage sei, ob der 56-Jährige künftig in einem Krankheitsschub alles abwägen könne.
Verteidiger Hartmut Wächtler aus München forderte, den Antrag auf Unterbringung abzuweisen. Wenn die Krankheit übermächtig werden sollte, nütze die Drohung mit Widerruf der Bewährung gar nichts. Eine Sachbeschädigung rechtfertige keine Unterbringung. Sein Mandant habe zudem nie jemanden körperlich angegriffen. Dem 56-Jährigen sei bewusst, dass nichts mehr passieren dürfe.
Die Siebte Strafkammer entsprach dem Schlussantrag des Verteidigers. Vorsitzende Richterin Christina Braune begründete, der 56-Jährige habe in seinem Krankheitsschub keinen realistischen Plan zum Handeln mehr gehabt und habe niemanden schädigen wollen: „Sein Ziel war, auf sich aufmerksam zu machen. Er friert und macht ein Feuer.“
Die Tat sei „eine Sachbeschädigung mit erhöhtem Risiko“ gewesen. Damit sei man im Bereich der Fahrlässigkeit, keinesfalls bei Vorsatz. Es habe in den letzten Jahren „eine Reihe von Vorfällen gegeben, aber keine Straftaten.“ Die Vorfälle seien stets auf der Geringfügigkeitsebene geblieben. Die Vorsitzende Richterin: „Natürlich kann mehr passieren. Das hat aber mit dem normalen Lebensrisiko zu tun.“
Angeklagter
einsichtig
Das Gericht habe selten einen so einsichtigen Beschuldigten erlebt, der sich derart intensiv mit seiner Krankheit auseinandersetze. Von ihm gehe „keine besondere Gefahr“ aus. Allerdings müsse er dauerhaft seine Medikamente nehmen, schloss Christina Braune.