Rosenheim/Rom – Weil auf der Verpackung von vier Kilogramm Marihuana, die die Polizei in einem Zug bei Rosenheim sichergestellt hatte, seine Fingerabdrücke waren, musste sich jetzt ein 33-jähriger Nigerianer, der in Italien lebt, in Rosenheim vor Gericht verantworten. Bei jeder Festnahme im Drogenbereich ermitteln die Beamten in beide Richtungen: Wo kommt die Droge her, wohin sollte sie gelangen?
Im September 2019 wurde in einem Zug von Rom nach München bei Rosenheim eine Nigerianerin mit vier Kilogramm Marihuana festgenommen und zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die Kripo ermittelte auch den Empfänger, der vom Landgericht in München zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde.
Im Rahmen der Spurensicherung fand die Polizei auf den Verpackungsfolien um das Haschisch mehrere Fingerabdrücke, die abgeglichen wurden. Dabei stellte sich heraus, dass diese einem in Rom lebenden Nigerianer zuzuordnen waren, der im Oktober 2018 in Wien vom dortigen Staatsgericht wegen Drogenvergehen zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Deshalb konnten dessen Spuren im System gefunden werden.
Antrag auf
Auslieferung
Die Staatsanwaltschaft stellte daraufhin einen Auslieferungsantrag nach Italien. Dort wurde der 33Jährige festgenommen und im September 2021 nach Deutschland ausgeliefert.
Weil diese Fingerspuren der einzige Beweis für die Mittäterschaft des nun vor dem Rosenheimer Schöffengericht Angeklagten waren, beantragte die italienische Strafverteidigerin Christiana Bianco ein Rechtsgespräch. Dabei setzte sie darauf, dass ein Geständnis wohl einen erheblichen Wert in diesem Verfahren darstellen würde. Das solle das Gericht mit einer Bewährungsstrafe honorieren. Verstärkt wurde dies durch die Aussage der Kurierin, die erklärte, dass sie den Angeklagten niemals zu Gesicht bekommen habe. So kam es zu einer Verständigung, in der – bei einem Geständnis – dem Angeklagten eine Strafe mit der Aussetzung zur Bewährung zugesichert wurde.
Umfassendes
Geständnis
Zwar wendete die Staatsanwältin ein, dass es aufgrund der Fingerabdrücke wohl des Geständnisses nicht mehr bedürfe und die Verständigung damit hinfällig sein könne. Dem vermochte der Vorsitzende Richter Matthias Knoblauch jedoch nicht zuzustimmen. Der seit zehn Jahren in Rom lebende Angeklagte legte nunmehr ein umfassendes Geständnis ab.
Wegen Beihilfe zum Handeltreiben und zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln beantragte die Staatsanwältin eine Strafe von zwei Jahren Haft, die gemäß der Verständigung zur Bewährung ausgesetzt werden könne.
Die Verteidigung hielt dagegen 21 Monate für ausreichend, zumal ihr Mandant von der Einfuhr nach Deutschland weder gewusst habe noch daran beteiligt gewesen sei. Das Gericht verurteilte den Nigerianer zu 23 Monaten Gefängnis und setzte diese für fünf Jahre zur Bewährung aus. So steht der Mann nun sowohl in Österreich als auch in Deutschland unter offener Bewährung. Theo Auer