Mutmaßlicher Drogenlieferant vor Gericht

von Redaktion

Dritter Prozess um den Fund von 18 Kilogramm Haschisch durch Schleierfahnder

Traunstein/Rosenheim – Einen spektakulären Fund machten Rosenheimer Schleierfahnder im Juli 2020 auf dem Parkplatz Eulenauer Filz bei Bad Feilnbach. In einem Honda Civic fanden sie in einem professionell angelegten Versteck 189 Platten Haschisch mit einem Gewicht von gut 18 Kilogramm.

Nun findet in Traunstein ein weiterer Prozess rund um den Drogenfund statt. Nach dem Transporteur und dem Hintermann muss sich jetzt der angebliche Lieferant, ein 56-jähriger Marokkaner aus Amsterdam, vor der Siebten Strafkammer mit Vorsitzender Richterin Christina Braune verantworten. Der Transporteur zeigte sich von Anfang an geständig und verbüßt bereits eine mehrjährige Haftstrafe. Er benannte damals seinen Hintermann, einen 28 Jahre alten Marokkaner aus Foggia/Italien, der ihn zu der kriminellen Tat angestiftet haben sollte, und seinen Lieferanten. Demnach hatte der Kurier zusammen mit dem 28-Jährigen zwei Wochen vor der Fahrt auf einem Bauernhof in Foggia 70000 Euro in das Versteck im Pkw eingebaut. Mit dem Betrag wurde nach Angaben des Hauptbelastungszeugen der 56-jährige Lieferant in Amsterdam bezahlt.

Der 28-jährige Marokkaner, der alle Vorwürfe leugnete, wurde vor Kurzem wegen Anstiftung und Drogentaten zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt (wir berichteten). Das Urteil wurde nicht rechtskräftig. Dabei stützte sich das Gericht vor allem auf die Aussagen des Kurierfahrers als Hauptbelastungszeugen.

Diverse Anträge
des Verteidigers

Die Verteidiger des aktuell auf der Anklagebank sitzenden 56-Jährigen mutmaßlichen Lieferanten versuchten bereits, mit diversen Anträgen an das Gericht zu verhindern, dass der Kurierfahrer möglicherweise auch zur Überführung ihres Mandanten entscheidend beiträgt. Dem Angeklagten liegt darüber hinaus der Besitz von knapp 284 Gramm Haschisch zur Last. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung in den Niederlandenwaren neben den Drogen auch 117500 Euro in bar sichergestellt worden. Nach Überzeugung des Staatsanwalts stammt das Geld aus früheren Rauschgiftgeschäften. Der Ankläger fordert einen gesetzlichen „Wertersatz“ in gleicher Höhe, dazu noch 70000 Euro aus dem nach Amsterdam geschmuggelten Geld – somit die Einziehung von zusätzlich fast 190000 Euro nach dem Grundsatz „Straftaten dürfen sich nicht lohnen“.Monika Kretzmer-Diepold

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