Auf schändliche Weise „Gute Nacht“ gesagt

von Redaktion

47-jähriger Mann soll Stieftochter 120-fach sexuell missbraucht haben – Teilgeständnis vor Gericht

Traunstein/Rosenheim – Ein 47-jähriger Mann aus dem Inntal hat seine Stieftochter bis Anfang 2019 in ihrem Zimmer und im Keller seines Anwesens vielfach sexuell missbraucht. Vor der Jugendschutzkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Heike Will ließ der Täter über seinen Verteidiger, Peter Dürr aus Rosenheim, ein Teilgeständnis ablegen. Damit ersparte er dem inzwischen 18-jährigen Opfer eine Aussage vor Gericht.

Die Anklageschrift von Staatsanwältin Miriam Adler umfasste zunächst zwei Tatkomplexe – den 120-fachen sexuellen Missbrauch des anfangs erst elf Jahre alten Kindes zwischen Herbst 2014 und Oktober 2017 sowie 150 Taten des Missbrauchs von Schutzbefohlenen bis Anfang 2019. Im Vorfeld des Prozesses gab es bereits Gespräche zwischen Gericht und Verteidiger vor dem Hintergrund, die Geschädigte nicht durch weitere Anhörungen belasten zu müssen. Anwalt Dürr bot als Wiedergutmachung eine Sofortzahlung von 5000 Euro und bis zum 25. Lebensjahr 200 Euro monatlich an.

Nach einem Rechtsgespräch stellte das Gericht gestern die Taten aus dem ersten Teil der Anklage auf Antrag des Verteidigers und mit Blick auf das strafrechtliche Gewicht der verbleibenden Vorwürfe ein. Somit verblieben „nur“ Taten, bei denen das Mädchen schon Jugendliche war. Juristisch handelt es sich bei den Übergriffen des Angeklagten mit von ihm verlangten Oralverkehr zusätzlich um „Vergewaltigungen“. Weiteres Ergebnis des Rechtsgesprächs war die Zusage der Jugendkammer an den Stiefvater über eine Strafspanne zwischen dreieinhalb und viereinhalb Jahren Haft – die der 47-Jährige akzeptierte.

Der Sachbearbeiter der Kripo Rosenheim berichtete, das Verfahren sei durch eine Zeugin, der das Opfer von dem Missbrauch erzählt habe, angelaufen. Der 47-Jährige sei im März 2021 festgenommen worden. Der Geschädigten gehe es psychisch sehr schlecht, sie habe stationär in einer Klinik behandelt werden müssen. Die junge Frau habe ihm gegenüber geschildert, die sexuellen Übergriffe durch den Angeklagten hätten sich im Lauf der Jahre gesteigert. Zeitweise sei er fast täglich am Abend in das Zimmer der Jugendlichen gekommen, um in entsprechender Weise „Gute Nacht zu sagen“. Einen Geschlechtsverkehr habe die Zeugin stets verneint, unterstrich der Polizeibeamte.

Weder das Opfer noch dessen Mutter werden in den Zeugenstand treten. Die Jugendkammer konnte sich jedoch auf andere Weise einen Einblick in das Leben der jungen Frau verschaffen. So verlas Richterin Will Auszüge aus dem erschütternden Chatverkehr des Mädchens mit einer Freundin, aus dem ungeheure seelische Qualen deutlich wurden. Unter anderem hieß es darin: „Gefühlt kann ich nicht mehr atmen.“ Ihre Mutter habe nichts von allem gewusst. Geschwiegen habe sie, „damit die Familie nicht zerfällt“.

Der psychiatrische Sachverständige Professor Dr. Michael Soyka aus Prien sah gestern keine Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung oder beispielsweise pädophile Störungen des Angeklagten.

Der Prozess wird am Dienstag, 1. Februar, fortgesetzt. Das Urteil wird noch am gleichen Tag erwartet. Monika Kretzmer-Diepold

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