Rosenheim – Dichter, schwarzer Rauch und enorme Hitze dringen aus einer Tiefgarage bei einem Brand ins Freie. Ein solches Szenario ist neben den betroffenen Gebäudeeigentümern auch für die Feuerwehr eine enorme Belastung und Herausforderung zugleich. Der Kreisfeuerwehrverband Rosenheim hat daher für die heimischen Einsatzkräfte die Beschaffung eines Spezialfahrzeugs initiiert.
Schutz der
Gebäudestatik
„Neben in Brand geratenen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor werden die zunehmende Elektromobilität und der damit zusammenhängende Ausbau der Ladeinfrastruktur auch in Gebäuden künftig mehr Brandeinsätze verursachen“, prognostiziert Kreisbrandrat Richard Schrank. Angesichts meist mehrstündiger, mit Wasser nur schwer zu bekämpfender Brände der Batterieeinheiten und massiver Hitzeentwicklung müsse durch die Feuerwehr nicht zuletzt die Gebäudestatik geschützt werden.
Und genau hier kommt im Landkreis ab sofort das „Angriffs-Hilfs-Fahrzeug“ (AHF) zum Einsatz. Es verfügt über einen Front-Wasserwerfer sowie einen Hochleistungslüfter und wird per Fernsteuerung in die brennende Tiefgarage gefahren. Nach dem Ablöschen kann ein ausgebranntes Auto dann über die ebenfalls vorhandene Bergevorrichtung dank des Kettenantriebs aus der Garage gezogen und an den Abschleppdienst übergeben werden.
Die Gesamtkosten für die Beschaffung belaufen sich auf rund 110000 Euro und konnten vollständig durch Spenden regionaler Einrichtungen und Unternehmen (siehe Kasten) gedeckt werden.
Stationiert ist das Spezialfahrzeug inklusive dem dazugehörigen Transportanhänger bei der Feuerwehr Nicklheim, in Kooperation mit der Feuerwehr Großholzhausen. Im Falle einer entsprechenden Einsatzmeldung werden beide Wehren nun durch die Integrierte Leitstelle Rosenheim alarmiert.
Gemeinsame
Übungseinheiten
Die Ausbildungs- und Übungseinheiten absolvieren die ehrenamtlichen Feuerwehrmitglieder aus der Region ebenfalls gemeinsam. Im Rahmen des Brand- und Katastrophenschutzes wird das Fahrzeug offiziell durch den Landkreis Rosenheim übernommen, der somit auch für den erforderlichen Unterhalt aufkommt.