Falschem Impfarzt drohen bis zu 15 Jahren Haft

von Redaktion

Theologe (50) soll in Impfzentren in Rosenheim und Karlsfeld 306 Menschen Corona-Vakzin verabreicht haben – Prozessbeginn am 10. Februar

Traunstein/Rosenheim – Einen „Dr. theol. Uni. Dr. med. univ.“ stellte der Malteser Hilfsdienst zum 1. Januar 2021 als Impfarzt für das gemeinsame Impfzentrum von Stadt und Landkreis Rosenheim zu einem Stundenlohn von 100 Euro ein. Der 50-Jährige mit gefälschter Approbationsurkunde flog Ende März 2021 nach Tätigkeit auch in Karlsfeld bei Dachau wegen Verdachts auf mangelnde Sachkunde auf. Vor der Sechsten Strafkammer am Landgericht Traunstein muss er sich ab 10. Februar wegen gefährlicher wie vorsätzlicher Körperverletzung an fast 1500 Impfwilligen, illegaler Ausübung der Heilkunde, Urkundenfälschung, gewerbsmäßigen Betrugs sowie Titelmissbrauchs verantworten.

Die Kammer mit Vorsitzender Richterin Jacqueline Aßbichler hat zunächst elf Verhandlungstage anberaumt. Mit dem Urteil wird nach aktueller Planung Mitte Mai gerechnet. Der Angeklagte hat sich bislang laut Staatsanwaltschaft nicht zu den Tatvorwürfen geäußert. Gegenüber einer Sachverständigen räumte er einzig die Fälschung der Approbationsurkunde ein. Die weiteren Vorwürfe der 80-seitigen Anklageschrift basieren auf Zeugenaussagen und sichergestellten Dateien. Wie die Anklagebehörde weiter mitteilte, traten – abgesehen von typischen Nebenwirkungen einer Corona-Impfung – bei niemand gesundheitliche Komplikationen auf.

Staatsanwalt Markus Andrä vertritt die Anklage in dem aufwendigen Prozess. Demnach hatte sich der 50-Jährige aus dem Landkreis München Ende Dezember 2020 für den Job als Impfarzt beim Malteser Hilfsdienst Rosenheim beworben. Dabei präsentierte der Mann, tatsächlich ohne Doktor-Titel, eine mutmaßlich selbst erstellte ärztliche Zulassungsurkunde. Die Wohlfahrtsorganisation engagierte den „Arzt“ für acht Stunden Einsatz pro Woche. Die Rechnung des Impfzentrums Rosenheim belief sich auf insgesamt knapp 20300 Euro, wurde aber letztlich nicht mehr beglichen.

Mitte Januar 2021 wurde der 50-Jährige gemäß Anklage außerdem am Impfzentrum in Karlsfeld vorstellig. Mit dem Betreiber, der Johanniter Unfallhilfe, kam es ebenfalls zu einem Vertrag. Der „Arzt“ kassierte dort 1100 Euro.

Für seine Tätigkeit in den Impfzentren soll er den Ermittlungen zufolge Abrechnungen in Höhe von mehr als 21000 Euro erstellt haben, von denen ihm jedoch nur ein Betrag von 1100 Euro tatsächlich ausgezahlt wurde. Von Anfang Februar bis 23. März 2021 war er wieder bei seinem ursprünglichen Arbeitgeber in Rosenheim.

Dabei wurde er sowohl im Impfzentrum in der Inntalhalle aktiv als auch als bei Einsätzen mobiler Impfteams. In Alten- und Pflegeeinrichtungen in Halfing, Kolbermoor, Bad Aibling, Wasserburg, Oberaudorf, Raubling und Bernau fungierte er angeblich als verantwortlicher Impfarzt.

306 Personen soll der Theologe selbst die Impfung mit dem Vakzid in einen Oberarm verabreicht haben – strafbar als 306 Fälle der „gefährlichen Körperverletzung“. In 1144 Fällen erfolgte die Injektion des Impfstoffs gemäß Anklage in Gegenwart des 50-Jährigen durch eine medizinische Fachkraft. Juristisch liegt ihm damit 1144-fache „vorsätzliche Körperverletzung“ zur Last. In jedem einzelnen der insgesamt 1450 Fälle kommt der Vorwurf „Ausübung der Heilkunde ohne Erlaubnis“ hinzu.

Ans Tageslicht gekommen war alles durch eine impfwillige und medizinisch geschulte Zeugin, der die damaligen fachlichen Erläuterungen des jetzigen Angeklagten zu dürftig waren. Der Malteser Hilfsdienst als Betreiber des Impfzentrums Rosenheim erstattete Anzeige. Intensive Ermittlungen der Kripo Rosenheim und der Staatsanwaltschaft Traunstein folgten.

Der 50-Jährige kam am 27. März 2021 in Untersuchungshaft. Der Verdacht von Körperverletzungsdelikten bestehe bei der Verabreichung von Injektionen „unabhängig vom Eintritt gesundheitlicher Komplikationen“, da dem Angeklagten die erforderliche Qualifikation als Arzt gefehlt habe und die erforderliche Einwilligung der Geimpften durch diese Täuschung erschlichen wurde, so die Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung. Im Fall einer Verurteilung drohten dem 50-Jährigen bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe.

Monika Kretzmer-Diepold

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