Rosenheim – 2329 Bauvorhaben, so viele wie noch nie, wurden 2021 für den Landkreis Rosenheim festgestellt. Davon waren 1855 klassische Bauanträge, die geprüft und meist mit einer Baugenehmigung beschieden wurden. „Auch diese Zahl ist ein neuer Rekord“, so der Pressesprecher des Landkreises, Michael Fischer.
Hinzu kamen 474 Vorhaben, die von der Genehmigungspflicht freigestellt waren. Das ist immer dann möglich, wenn bei einem Bauvorhaben die Vorgaben im örtlich geltenden Bebauungsplan ausnahmslos eingehalten werden. Die Gemeinde prüft den Antrag und erklärt das Vorhaben zum „Freisteller“. Die Bauverwaltung im Landratsamt bekommt den Vorgang dann nur noch zur Kenntnis oder zur Bauüberwachung. Zudem werden Vermessungsamt, Finanzamt und das Sachgebiet Wasserrecht im Landratsamt Rosenheim benachrichtigt.
Wenn es sinnvoll ist, ein Bauvorhaben vorab bauplanungsrechtlich abklären zu lassen, gibt es die Möglichkeit eines Vorbescheids. Im vergangenen Jahr wurden 403 solcher Anträge geprüft. Bei 205 Vorhaben war der Denkmalschutz beteiligt und habe, wenn notwendig, Auflagen erlassen, so Fischer.