Stethoskop falsch angesetzt

von Redaktion

Prozess gegen falschen „Impfarzt“ – Zeugen berichten von Auffälligkeiten

Traunstein/Rosenheim – Mal habe er das Stethoskop falsch angesetzt, mal ein Medikament nicht gekannt. Ein anderes Mal sei das Corona-Vakzin beim Impfling wieder aus der Einstichstelle gelaufen. Im Landgerichtsprozess in Traunstein gegen den 50-jährigen Theologen aus Ottobrunn, der keine ärztliche Ausbildung besitzt, berichteten Zeugen von ihren Erfahrungen und Erlebnissen mit dem falschen „Impfarzt“. Vor der Sechsten Strafkammer mit Vorsitzender Richterin Jacqueline Aßbichler geht es um 306 Fälle der gefährlichen und 1144 Fälle der vorsätzlichen Körperverletzung (wir berichteten).

Bewerbung mit
zwei Doktortiteln

Der Theologe Stefan H. hatte sich gemäß Anklage der Staatsanwälte Markus Andrä und Thomas Langwieder im Dezember 2020 in Rosenheim, Mitte Januar 2021 auch in Karlsfeld mit Hilfe gefälschter Dokumente als approbierter Mediziner mit zwei Doktortiteln beworben. In Karlsfeld war er lediglich einen Tag als „Impfarzt“ im Einsatz. Im Impfzentrum Rosenheim sowie als Arzt in Mobilen Impfteams nahm er von 3. Februar bis 23. März 2021 persönlich Impfungen vor beziehungsweise war er als verantwortlicher Arzt tätig bei Impfungen durch Fachpersonal in Alten- und Pflegeeinrichtungen im Landkreis Rosenheim.

Angeklagter
schweigt weiter

„Es ist richtig, dass sich der Angeklagte unter Vorlage einer gefälschten Approbation als Impfarzt beworben hat. Er besitzt keinerlei Doktortitel“, hatte das Verteidigerteam aus Carolin Arnemann und Peter Witting aus München sowie Gabriele Sachse aus Rosenheim beim Prozessauftakt erklärt. Die Anwälte rechneten die Zahl der strafbaren Fälle auf knapp 500 herunter. Die anderen 955 Fälle seien durch Einwilligung der Impflinge abgedeckt gewesen und somit keine Körperverletzungen, so die Verteidiger sinngemäß. Der Angeklagte selbst machte bislang von seinem Schweigerecht Gebrauch.

Unter den ersten Zeugen war die Verwaltungsleiterin (30) des Impfzentrums Karlsfeld. Sie erinnerte sich, sie habe mit dem Angeklagten nur kurz geredet. Dabei habe sich der 50-Jährige als „Psychologe“ bezeichnet und über das Impfzentrum Rosenheim beschwert: „Er war unzufrieden, weil die Impfungen ziemlich schnell gingen. Nach fünf Minuten wurde schon der nächste Impfwillige in die Kabine geschickt.“ Auf sie habe der Angeklagte „ziemlich entspannt“ gewirkt, erwiderte die 30-Jährige auf Frage der Richterin.

Eine medizinische Fachangestellte schilderte, bei einer Fahrt mit dem Impfmobil in eine Einrichtung der Stiftung Attl habe sich der 50-Jährige nicht ans Steuer setzen wollen. Bei einer Impfung durch ihn sei etwa die Hälfte der Dosis an der Impfstelle wieder herausgelaufen. Er habe die Bewohnerin dann nochmals geimpft. Die 24-Jährige hatte im Gedächtnis, der Angeklagte habe bei Aufklärungen durch andere Ärzte intensiv zugehört und dazu seine Kommentare abgegeben.

Unsicherheiten
sind aufgefallen

Eine 65 Jahre alte medizinische Unterstützungskraft war im Impfzentrum Rosenheim für die Ausgabe von Impfstoff zuständig und auch mit dem 50-Jährigen mobil unterwegs. Sie bezeugte Unsicherheiten des „Arztes“. So habe er den Namen eines Herzmittels nicht gekannt. Einer schwerstkranken Frau mit Atmungsproblemen, die im Sterben lag, habe er das Stethoskop nicht am Brustkorb angesetzt, sondern am Hals. Anschließend habe er der Frau eine halbe Dosis Impfstoff gespritzt.

In Rosenheim traf ein 24-jähriger Notfallsanitäter auf den „Arzt“. Einzelheiten hatte er nicht mehr im Kopf: „Ich habe mit so vielen Ärzten zusammen gearbeitet.“ Bei Aufklärungsgesprächen seien die Themen Allergien, Krankheiten, Medikamente und eventuelle Komplikationen bei allen Ärzten üblich gewesen. Der Angeklagte habe auf ihn einen netten, freundlichen und kompetenten Eindruck gemacht. Seine Eigenarten seien gewesen: „Er wollte lieber andere impfen lassen. Und er hat mehr als andere Ärzte geredet.“

„Er wirkte sehr fürsorglich und den Menschen zugewandt“, informierte eine 61-jährige Krankenschwester. Ihr waren seine Wissenslücken aufgefallen: „Er kannte Medikamente nicht, die seit 30 Jahren am Markt waren.“ Mal habe er sich als „Psychiater, mal als Psychologe“ vorgestellt. Über den Mann sei getuschelt worden. Manche Kollegen hätten schon gefragt, ob er wirklich Arzt sei.

Ansteckungsgefahr
äußerst gering

Eine Ärztin (67) ging auf Krankheiten des Angeklagten ein. Nach der Festnahme des 50-Jährigen Ende März 2021 habe sich bei ihm keine Viruslast durch seine HIV-Erkrankung nachweisen lassen. Die Ansteckungsgefahr für Impflinge sei gering gewesen: „Die Gefahr war gegen null.“ Auch bei einer Mund-zu-Mund-Beatmung wäre eine Übertragung prozentual äußerst unwahrscheinlich gewesen.

Der Prozess wird am 10. März fortgesetzt. Das Urteil wird Mitte Mai erwartet.

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