Den Antrag einfach online stellen

von Redaktion

Führerscheine müssen umgetauscht werden

Rosenheim – Aufgrund der Belastung durch die Corona-Pandemie hat die Innenministerkonferenz die Frist für den Pflichtumtausch der alten Führerscheine für die Geburtsjahrgänge von 1953 bis 1958 um ein halbes Jahr verlängert. Darauf weist die Führerscheinstelle des Landratsamtes Rosenheim jetzt noch einmal hin.

Grau und Rosa
haben ausgedient

Der alte graue und der rosafarbene Papierführerschein können damit für diese Jahrgänge noch bis spätestens Dienstag, 19. Juli, umgetauscht werden. Derzeit gibt es noch mehrere Tausend Bürger, die ihre alten Führerscheine umtauschen müssen. Zusätzlich können ab sofort auch die Führerscheine der Jahrgänge von 1959 bis 1964 in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Die Frist für diese Jahrgänge läuft bis 19. Januar 2023. Dies betrifft ebenfalls mehrere Tausend Menschen im Landkreis Rosenheim.

Seit Jahresbeginn wurden bei der Führerscheinstelle im Verkehrszentrum Rosenheim bereits rund 7400 Anträge für die Ausstellung des neuen EU-Kartenführerscheins gestellt. Aufgrund der großen Menge an Anträgen wird darum gebeten, das Onlineangebot der Führerscheinstelle zu nutzen. Der Antrag zum Pflichtumtausch kann über die Homepage des Landratsamtes im Bürgerserviceportal ausgefüllt, heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Passbild und
Unterschrift

Neben dem Antrag werden der derzeit gültige Führerschein, ein aktuelles biometrisches Passbild, eine Unterschrift sowie der Personalausweis oder Reisepass bei der Antragstellung benötigt. Sollte der bisherige Führerschein nicht bei der nun zuständigen Führerscheinstelle ausgestellt worden sein, wird zusätzlich eine sogenannte Karteikartenabschrift benötigt. Diese muss bei der Führerscheinstelle beantragt werden, die den gültigen alten Führerschein ausgestellt hatte.

Infos zum Pflichtumtausch gibt es im Bereich „Verkehr“ unter www.landkreis-rosenheim.de/verkehr und per E-Mail an fahrerlaubnis@lra-rosenheim.de.

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