Traunstein – Einen teilgeständigen 54-jährigen ungarischen Schleuser verurteilte die Zweite Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Volker Ziegler wegen gewerbsmäßigen und gefährlichen Einschleusens von Ausländern in drei Fällen im Jahr 2015 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Die in Ungarn abgesessene Auslieferungshaft nach Festnahme dort Mitte August 2021 rechnete die Kammer komplett auf die verhängte Freiheitsstrafe an.
Ursprünglich hatten Staatsanwalt Dr. Gregor Stallinger und Staatsanwältin Lisa Oesterle dem 54-Jährigen zehn banden- und gewerbsmäßige Schleusungen im Jahr 2015 zur Last gelegt. In dieser Zeit führte eine viel genutzte Route arbeitsteilig tätiger Organisationen für vorwiegend syrische und irakische Flüchtlinge über Budapest nach Deutschland.
Der Angeklagte sollte zumeist als „Scout“ den eigentlichen Schleusertransporten vorausgefahren sein, manchmal auch selbst einen Schleuserwagen gesteuert haben. Auf seine Spur war die Staatsanwaltschaft Traunstein im Zusammenhang mit Ermittlungen ab 2017 gegen verschiedene ungarische Staatsbürger gekommen. Die jeweils bis zu etwa 20 Illegalen wurden vor sieben Jahren zumeist ungesichert auf Ladeflächen Richtung Westen gebracht. Dabei nahmen die Schleuser laut Anklage „jedwedes Verletzungsrisiko“, bei einem Unfall auch „Tod und schwerste Verletzungen“ in Kauf.
Im Vorfeld des Prozesses hatte es Gespräche zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger, Michael Vogel aus Traunstein, gegeben, wie der Vorsitzende Richter bei Verhandlungsauftakt informierte. Dabei kam der Bedeutung eines Geständnisses angesichts einer möglicherweise äußerst umfangreichen Beweisaufnahme eine zentrale Rolle zu.
Ein besonderes Problem stellte zusätzlich eine jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dar. Der Erste Senat hatte in einem anderen Schleuserverfahren, das in Kürze am Landgericht Traunstein nochmals von vorn aufgerollt werden muss, gefordert, die Identität einschließlich Staatsangehörigkeit von Geschleusten müsse fixiert werden.
Vor diesem Hintergrund würde der 54-Jährige bei entsprechenden Zusagen für eine das Geständnis berücksichtigende Strafspanne drei der zehn Fälle einräumen, führte der auch an dem kommenden anderen Verfahren beteiligte Verteidiger Michael Vogel im Vorfeld der Hauptverhandlung an. Eine Einigung gelang nicht, klafften doch die Vorstellungen der Beteiligten zu weit auseinander, so der Vorsitzende Richter.
Der Angeklagte, seit 1999 in Deutschland, war zur Tatzeit Gelegenheitsarbeiter, reiste viel für seinen Chef in Pfaffenhofen in der Hallertau umher. Zu den Vorwürfen wollte sich der 54-Jährige in dem zweitägigen Prozess zunächst nicht äußern. Vorsitzender Richter Volker Ziegler fand ernste Worte, auch hinsichtlich der Beweislage. Ein Geständnis wirke sich zudem auf die Vollstreckungsdauer einer Freiheitsstrafe aus. Ein Ausländer könne vorzeitig in sein Heimatland abgeschoben werden.
Letztlich besann sich der Angeklagte und legte zu den drei verbleibenden Taten ein Geständnis ab. Das Gericht hörte nur mehr wenige Zeugen an, um die Richtigkeit des Geständnisses zu überprüfen.
Monika Kretzmer-Diepold