Traunstein/Brannenburg – „Vollkommen aus dem Nichts“, so das Opfer (54), stach ein betrunkener Gast in einem Biergarten in Brannenburg auf den 54-Jährigen ein. Doch er hatte großes Glück. Er kam lediglich leicht verletzt mit einem Rettungswagen ins Klinikum Bad Aibling. Wegen versuchten Mordes aus Heimtücke muss sich der mutmaßliche Täter (46) aus Brannenburg seit gestern vor dem Schwurgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Volker Ziegler verantworten.
Laut Staatsanwalt Wolfgang Fiedler ereignete sich der Vorfall am 19. August 2021 gegen 23.25 Uhr im Garten eines Lokals an der Bahnhofstraße. In Tötungsabsicht habe der 46-Jährige mit einem Messer mit sieben Zentimeter langer Klinge in Richtung des nichtsahnenden, ihm gegenüber sitzenden Nebenklägers gestochen. Der 54-Jährige riss gemäß Anklage reflexartig die linke Hand hoch.
Er erlitt eine Stichwunde an der Hand sowie eine fünf Zentimeter lange, quer verlaufende oberflächliche Schnittwunde am Hals und Schmerzen. Freunde des Opfers konnten den Betrunkenen entwaffnen. Beamte der Polizeiinspektion Brannenburg nahmen den 46-Jährigen vorläufig fest. Ein Ermittlungsrichter erließ Haftbefehl. Seither befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft.
Viele Straftaten
unter Alkoholeinfluss
Vorsitzender Richter Volker Ziegler verlas zunächst fünf von insgesamt acht Vorverurteilungen – um den Prozessbeteiligten einen „Eindruck vom Vorleben des Angeklagten zu verschaffen“. Die Strafen ab dem Jahr 2002 hatten fast ausnahmslos mit Alkohol zu tun. Fahrlässiger sowie vorsätzlicher Vollrausch mit Werten bis zu über vier Promille Alkohol im Blut waren unter den Straftaten, dazu tätliche Angriffe, Beleidigungen, mehrfacher Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und eine Trunkenheitsfahrt. Bewährungsauflagen wie ein Alkoholverbot, vierteljährliche Screenings und Therapieweisungen ignorierte der 46-Jährige des Öfteren. Mehrmals befand er sich in Haft.
Der 54-jährige Brannenburger schilderte, an dem warmen Abend sei er gegen 20 Uhr in den Biergarten gegangen, wo er einen Fußballkameraden und andere Freunde angetroffen habe. Man habe geratscht. Mit relativ unsicherem Gang, derangiert wirkend und mit Bierflasche in der Hand habe sich der Angeklagte genähert. Der Wirt habe dem Mann die Flasche abgenommen. Jemand habe gesagt: „Ach, lass ihn doch.“
Der Unbekannte habe sich zu ihnen auf die Bierbank „geflezt“. Auf Frage des Gerichts betonte der 54-Jährige, die Stimmung sei nicht aggressiv gewesen. Und weiter: „Plötzlich stand er auf. Seine Hand kam auf mich zu. Alles ging sehr schnell. Ich machte eine Abwehrbewegung, warf einen Stuhl nach ihm und griff seine Hand. Die Freunde nahmen ihm das Messer ab. Die Freundin des Wirts hielt mir ein Tuch und einen Eiswürfel auf die blutende Wunde.“
Schlafprobleme
als Folge
Seine schnelle Reaktion führte der Geschädigte, dem Opferanwältin Daniela Kauer aus Brannenburg zur Seite steht, auf seine Erfahrungen bei der Bundeswehr samt Kriegseinsätzen zurück: „In der Ausbildung lernt man die Abwehr von Messerangriffen.“ Zu den Folgen informierte der 54-Jährige, die Narbe am Hals spüre er hin und wieder. Er unterstrich, er lasse an seinen Tisch in einer Gaststätte keine Menschen mehr, die er nicht kenne, zu sich setzen. Ab und zu bereite ihm der Vorfall noch Schlafprobleme.
Der Angeklagte ließ über Verteidiger Dr. Markus Frank aus Rosenheim erklären, er erinnere sich nicht. Sollte er etwas getan haben, bedauere er sein Handeln. Der Anwalt informierte über einen mit dem Nebenkläger geschlossenen Täter-Opfer-Ausgleich mit einem bereits bezahlten Schmerzensgeld von 2500 Euro. Der 46-Jährige beteuerte: „Es tut mir von Herzen leid. Ich werde meiner Lebtag lang keine Flasche mehr anrühren.“ Der Geschädigte akzeptierte die Entschuldigung ausdrücklich.
Das Schwurgericht hörte gestern den Sachbearbeiter der Kripo Rosenheim und weitere Polizeizeugen an, die die wesentlichen Ergebnisse ihrer Ermittlungen vorstellten. Unter den Beweismitteln waren DNA-Spuren des Angeklagten am Tatmesser. Ein Haargutachten erbrachte einen gelegentlichen Konsum von Drogen beziehungsweise unterschiedliche Konzentrationen von Medikamenten. Näheres erläutert eine Rechtsmedizinerin am morgigen Donnerstag, wenn der Prozess fortgesetzt wird.Monika Kretzmer-Diepold