Rosenheim – Das Staatliche Gesundheitsamt in Rosenheim darf sich auf eine Flut von Daten einrichten. Denn ab heute liefern Pflegeheime und Kliniken in der Region Rosenheim Informationen über den Impfstatus ihrer Mitarbeiter. Das Problem daran: Das Gesundheitsamt hatte bislang schon mit der Corona-Pandemie mehr als genug zu tun. Nun komme auf das „ohnehin stark belastete Team“ eine weitere Aufgabe zu, heißt es nüchtern aus dem Landratsamt.
Auch an anderer Stelle hält sich die Begeisterung in Grenzen: aufseiten der Kliniken und Heime. Seit Monaten ist das Datum für den Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bekannt, ebenso lange dauern die Diskussionen darüber an. Schon Ende des vergangenen Jahres sprach Romed-Chef Dr. Jens Deerberg-Wittram von einer drohenden Stigmatisierung der Mitarbeiter. Die Mehrheit der Kollegen scheint ihm recht zu geben. Der Tenor: Allgemeine Impfpflicht ja. Spezifische Impfpflicht für Mitarbeiter nein.
„An und für sich begrüßen wir das“, sagt Anja Dieterle, Geschäftsführerin der Schön Klinik Bad Aibling Harthausen. In der Klinik werden Schwerkranke versorgt, die man natürlich schützen wolle. „Aber wir hätten uns eine allgemeine Impfpflicht 18plus gewünscht.“ Schließlich fühlten sich Mitarbeiter durch den Impfzwang diskriminiert, nachdem sie zwei Jahre lang in die Bresche gesprungen seien. „Wir hören das vielfach im Haus, und ich kann das auch nachvollziehen.“
Auch Heiko Leske, Sprecher von Medical Park, zeigt sich skeptisch: „Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht sehen wir mit gemischten Gefühlen.“ Sie erhöhe die Impfquote insgesamt nur unwesentlich, setze Menschen unter Druck und „führt möglicherweise dazu, dass diese Menschen in andere Jobs ausweichen.“ Das könne sich in der ohnehin angespannten Personalsituation als kontraproduktiv erweisen. Ähnliche Bedenken waren von Leitern der Alten- und Pflegeheime in der Region zu hören.
So soll die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ funktionieren: Wer bis gestern keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis oder ein ärztliches Attest über schwerwiegende medizinische Gründe gegen eine Corona-Impfung vorlegen konnte, muss ab heute vom Chef der jeweiligen Einrichtung ans Gesundheitsamt gemeldet werden.
Ein „enormer Aufwand“ sei mit den Ermittlungen verbunden, sagt Dieterle. In der Schön Klinik Bad Aibling Harthausen beispielsweise sind 89 Prozent der Mitarbeiter vollständig geimpft, sagt Anja Dieterle. Umgekehrt heißt das: Elf Prozent der Mitarbeiter stehen möglicherweise vor Problemen. Denn das Gesundheitsamt hat nach der Mitteilung durch den Arbeitgeber die Aufgabe, den Sachverhalt zu bewerten, beziehungsweise Nachweise zu prüfen, sobald Zweifel etwa an der Echtheit von Dokumenten bestehen. Es drohen Bußgelder und womöglich – im „Einzelfall“ – auch ein Tätigkeits- und Betretungsverbot, wie das Landratsamt mitteilt.
Vor solchen Verboten hat das Gesundheitsamt viel zu tun. Es muss nicht nur kontrollieren, sondern auch impfskeptische Mitarbeiter anhören und aufklären. Amtschef Dr. Wolfgang Hierl will auch in Zeiten hoher Belastung nichts schleifenlassen. Man habe sich bereits auf eine größere Zahl von Meldungen eingestellt. „Wir sind gut aufgestellt und werden die Eingänge genau prüfen“, sagt Hierl. Denn: „Die Impfung medizinischen oder pflegerischen Personals ist für mich eine absolut ethische Verpflichtung.“ Michael Weiser