Rosenheim – Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Rosenheim hat die „Junge Arbeit Rosenheim“ als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. Der Beschluss in der jüngsten Sitzung fiel einstimmig. Die Zuständigkeit für die Anerkennung liegt beim örtlichen Träger der Jugendhilfe, dem Landkreis Rosenheim. Bereits 2012 wurde die „Junge Arbeit Rosenheim“ als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. Nach dem Gesellschafterwechsel zum 1. Januar war eine erneute Anerkennung erforderlich geworden. Die öffentliche Anerkennung ist unter anderem Voraussetzung für eine auf Dauer angelegte Förderung.