Traunstein/Rosenheim – Der Prozess gegen den falschen „Impfarzt“ Stefan H. aus Ottobrunn (Landkreis München) wegen 1450 Fällen von gefährlicher beziehungsweise vorsätzlicher Körperverletzung an Impflingen unter anderem in Stadt und Landkreis Rosenheim wird sich möglicherweise bis in den Juni hinein hinziehen.
Knappes Dutzend
Beweisanträge
Die Sechste Strafkammer am Landgericht Traunstein hatte für den gestrigen sechsten Verhandlungstag eigentlich die Plädoyers geplant. Die drei Verteidiger präsentierten jedoch ein knappes Dutzend Beweisanträge. Die Kammer mit Vorsitzender Richterin Jacqueline Aßbichler wird am 26. April bekannt geben, welchen Anträgen sie nachgehen wird.
Ziel der Verteidiger – Carolin Arnemann und Peter Wittig aus München sowie Gabriele Sachse aus Rosenheim – ist offensichtlich, weitere entlastende Aspekte für den 50-jährigen Theologen und Frührentner herauszuarbeiten. Dazu wollen sie noch eine Reihe von Zeugen anhören.
So sollen direkt vom Angeklagten oder in seiner verantwortlichen „ärztlichen“ Anwesenheit durch medizinisches Fachpersonal geimpfte Menschen angeblich bestätigen können, sie hätten sich auch impfen lassen, wenn sie gewusst hätten, dass Stefan H. gar kein Arzt war. Ebenfalls in den Zeugenstand treten soll ein Verantwortlicher des Impfzentrums Rosenheim aus dem medizinischen Bereich. Folgt man den Verteidigern, lagen diesem schon sechs Wochen vor der Inhaftierung des Angeklagten am 27. März 2021 Informationen zu Stefan H. vor. Dennoch habe man ihren Mandanten weiterimpfen lassen.
Welche der geforderten Zeugen geladen werden, teilt das Gericht bei dem nur eine Stunde dauernden Termin am 26. April um 8 Uhr mit. Die Hauptverhandlung geht danach am 5., 12. und 19. Mai weiter. Reichen diese Termine nicht aus, wird der Prozess am 2., 9. und 30. Juni sowie am 7. Juli fortgesetzt.
Aus „Liebe zu
den Menschen“
Stephan H., der weder über eine ärztliche Ausbildung noch über die zwei von ihm verwendeten Doktortitel verfügt, berief sich bislang darauf, er habe vorwiegend aus Liebe zu Menschen gehandelt. Finanzielle Gründe hätten eine untergeordnete Rolle gespielt. Die Staatsanwälte Markus Andrä und Thomas Langwieder sehen aufgrund der ständigen Geldknappheit des 50-Jährigen durchaus handfeste pekuniäre Interessen. Monika Kretzmer-Diepold