Rosenheim – Friseursalons und Barbershops in Rosenheim, Weilheim, Traunstein, Bad Reichenhall, Altötting sowie die dort tätigen 181 Arbeitnehmer wurden am vergangenen Dienstag von 68 Beschäftigten der Standorte Traunstein, Weilheim und Rosenheim der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Rosenheim sowie sieben Prüfern des Finanzamts gezielt überprüft. Die Prüfungen waren Teil von bundesweiten Schwerpunktprüfungen. Die Beschäftigten der FKS kontrollierten dabei insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, die Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz sowie die aufenthalts- und arbeitserlaubnisrechtlichen Voraussetzungen bei der Beschäftigung von Ausländern. In 23 Fällen sind laut FKS weitere Überprüfungen notwendig, bereits am Kontrolltag wurden vier Verfahren eingeleitet.