955 neue Zeugen?

von Redaktion

Prozess gegen falschen „Impfarzt“ Stefan H. fortgesetzt

Traunstein/Rosenheim – Die Entscheidung über sechs von acht Beweisanträgen der Verteidiger des falschen „Impfarztes“ Stefan H. aus Ottobrunn gab die Sechste Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Jacqueline Aßbichler am gestrigen Verhandlungstag bekannt. Der 50-Jährige soll 2021 gefährliche beziehungsweise vorsätzliche Körperverletzung an 1450 Geimpften in den Impfzentren Rosenheim und Karlsfeld sowie in Heimen im Landkreis Rosenheim begangen haben – weil er über keinerlei medizinische Ausbildung verfügte (wir berichteten).

Noch keine Entscheidung

Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler berichtete, zum nächsten Termin am 5. Mai würden der Leiter des Impfzentrums Rosenheim und ein Arzt als Zeugen geladen. Noch nicht befunden habe die Kammer über die Verteidigerforderung, 955 Geimpfte im Zeugenstand anzuhören. Als wahr unterstellte das Gericht den Antrag des Verteidigerteams aus Carolin Arnemann und Peter Witting, beide aus München, sowie Gabriele Sachse aus Rosenheim, dass die Aufgabe des Priesteramts auf Druck Vorgesetzter einen massiven Einschnitt ins Leben des Angeklagten bedeutet und eine kurzzeitige psychologische Behandlung erfordert habe.

Mit Verlesen einer Mail ging die Kammer einem weiteren Antrag nach. Darin schrieb eine Mitarbeiterin an den Leiter des Impfzentrums: „Bitte überprüfen Sie, ob es sich bei Dr. H. um einen echten approbierten Arzt handelt.“ In seinem Profil im Internet sei nur von einem Theologen und Psychologen die Rede. Zwei Anträge wies das Gericht zurück. Die Verteidiger hatten angeführt, bei Zweifeln zu medizinischen Aspekten habe sich der 50-Jährige stets an andere Ärzte gewandt. Der Antrag sei zur Beweisführung nicht geeignet, betonte die Vorsitzende Richterin. Außerdem hätten Zeugen beobachtet, wie der Angeklagte Begriffe gegoogelt habe. Bei Einsätzen mobiler Impfteams sei zudem kein Arzt dabei gewesen. Dass bei mobilen Einsätzen keine Impfaufklärung mehr nötig war, könne die benannte Zeugin nicht beweisen, erläuterte Aßbichler zu einem weiteren Antrag. Die Frau sei lediglich einmal als medizinische Fachkraft bei einer Tour dabei gewesen und könne zu anderen Einsätzen nichts sagen.

Die Hauptverhandlung wird nach dem 5. Mai am 12. und 19. Mai fortgesetzt, bei Bedarf auch noch am 2., 9. und 30. Juni sowie am 7. Juli. Monika Kretzmer-Diepold

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