Traunstein/Wasserburg – Eine 26-jährige Frau, untergebracht auf einer geschlossenen Station des Bezirksklinikums in Gabersee, wollte unbedingt zurück in die forensische Abteilung des Bezirksklinikums Taufkirchen – wo es ihr gefallen hatte. Um den Wechsel zu erzwingen, legte sie in einer Toilette Feuer und drohte mit weiteren Bränden. Auch wegen Verletzung einer Pflegerin in einer anderen Klinik verhängte die Erste Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Heike Will eine 15-monatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung.
In der Nacht des 19. September 2020 hatte die 26-jährige Papiertaschentücher und ein Laken unter dem Waschbecken eines gefliesten Damen-WCs angezündet. Die Flammen schlugen hoch bis zum Waschbecken. Die Mitpatientin bemerkte den Rauch. Sie sah die Beschuldigte lachend vor dem Feuer stehen. Dabei rief sie zweimal: „Jetzt kommt die Feuerwehr.“ Der Mitpatientin und einer Krankenpflegerin gelang es, die Flammen mit einer Decke und einem Feuerlöscher zu ersticken. Sachschaden entstand nicht.
Um nach Taufkirchen verlegt zu werden, äußerte die junge Frau wenig später zu einer Ärztin, sie werde die Klinik in Brand setzen. Zum Chefarzt sagte sie, sie werde andernfalls die „ganze Station abfackeln.“ Dass das gefährlich sei, sei ihr egal, meinte sie gegenüber mehreren Zeugen.
Der zweite Vorfall aus der Antragsschrift von Staatsanwalt Thomas Wüst drehte sich um vorsätzliche Körperverletzung an einer Krankenschwester, die die 26-Jährige am 31. August 2020 zur Behandlung in eine andere Klinik in Wasserburg begleitet hatte. Die Geschädigte trug einen Bluterguss am rechten Arm und Schmerzen davon.
Eine Unterbringung in der Forensik, wie von der psychisch beeinträchtigten 26-Jährigen bei den Taten angestrebt, schlossen alle Prozessbeteiligten aufgrund eines Gutachtens aus. Staatsanwalt Thomas Wüst plädierte letztlich auf eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung. Der Verteidiger, Harald Baumgärtl aus Rosenheim, hielt zwölf Monate Haft für angemessen und ausreichend.
Die Erste Strafkammer entschied auf eine Strafe genau in der Mitte beider Schlussanträge. Ins Gefängnis musste die Beschuldigte dennoch nicht. Der Grund: Sie hatte die Strafe bereits in einstweiliger Unterbringung, die mit Untersuchungshaft vergleichbar ist, verbüßt. Dennoch kam die 26-Jährige nicht auf freien Fuß: Das Gericht ordnete ihre zivilrechtliche Unterbringung an.Monika Kretzmer-Diepold