17-Jährigen misshandelt und bedroht

von Redaktion

Hintergrund waren Schulden aus Kokain-Geschäften – Verhandlung an der Jugendkammer

Traunstein/Marquartstein – Der mutmaßliche 22-jährige Haupttäter einer besonders schweren räuberischen Erpressung an einem 17-Jährigen in Marquartstein soll auch einen 18-Jährigen in Kolbermoor verletzt haben. Darüber hinaus soll er einem Minderjährigen 120 Gramm Haschisch verkauft haben.

Geld gewaltsam
eingetrieben

Der 22-Jährige aus Kolbermoor sitzt zusammen mit drei weiteren Männern derzeit wegen zahlreicher Delikte auf der Anklagebank vor der Jugendkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Heike Will. Der Prozess wird am Dienstag, 17. Mai, um 9.30 Uhr fortgesetzt. Ob dann bereits das Urteil ergeht, ist offen.

Im Zentrum der viertägigen Hauptverhandlung steht die gewaltsame Eintreibung von 3200 Euro am 4. Oktober 2020 bei dem damals 17-Jährigen im Achental.

Die „Forderung“ sollte aus Kokaingeschäften rühren (wir berichteten). In einer Wohnung soll der 22-Jährige den Jugendlichen misshandelt haben, während die drei Mitangeklagten im Alter zwischen 20 und 33 Jahren den Geschädigten fixiert haben sollen. Unter anderem bekam der Nebenkläger zu hören: „Geld her oder du stirbst.“ Rücke er das Geld nicht heraus, würde seine Mutter umgebracht, soll ihm laut Anklage von Staatsanwalt Chris-Dominik Kempel gedroht worden sein. Letztlich ging das Quartett – bis auf gleich zu Beginn in der Wohnung gezahlte 50 Euro – leer aus. Stattdessen kam die Polizei. Der 22-Jährige saß seither in Untersuchungshaft. Ihm liegt neben weiteren Straftaten eine vorsätzliche Körperverletzung in Kolbermoor zur Last. Er soll einem 18-Jährigen am 6. Dezember 2020 einen Tritt mit dem beschuhten Fuß ins Gesicht versetzt haben. Der junge Mann trug eine Platzwunde an der Lippe und Schmerzen davon. Schlimmer erging es zwei Monate vorher dem damals 17-Jährigen in Marquartstein. Bei dem Geschädigten stellte ein Arzt neben einer Wunde am Hals von einem Messer, eine Gehirnerschütterung, eine Wirbelsäulenverstauchung, Kopfprellungen, einen Bluterguss am Auge und eine Brustprellung fest. Unmittelbar vor der Zeugenaussage des Nebenklägers rangen sich gestern die drei Angeklagten, die bisher geschwiegen hatten, zu Angaben vor der Jugendkammer durch. Allerdings spielten sie das Geschehen, insbesondere bezüglich ihres eigenen Tatbeitrags, herunter – was teils im Widerspruch zu den Aussagen des teilgeständigen Haupttäters und schon angehörter Zeugen stand. Die Vorsitzende Richterin hatte im Zusammenhang mit einem Rechtsgespräch den Wert von Geständnissen und deren strafmindernde Folgen herausgehoben. Bislang sei nicht bekannt, wer genau welchen Tatbeitrag geleistet habe.

Unentschuldigt
gefehlt

Dem 20-Jährigen – wie alle Angeklagten im Landkreis Rosenheim wohnhaft – stellte das Gericht im Fall eines Geständnisses eine Strafe im bewährungsfähigen Bereich in Aussicht. Der damals 17-Jährige war eigentlich schon am letzten Prozesstag als Zeuge geladen, tauchte aber unentschuldigt nicht auf. Am gestrigen dritten Tag war er gekommen, wurde er wieder heimgeschickt – weil sich das Verfahren länger als vorgesehen hinzog. Jetzt soll er am 17. Mai in den Zeugenstand treten.

Artikel 3 von 11