Eigene Enkelin sexuell missbraucht

von Redaktion

Opa (62) zeigt sich selbst an – Bewährungsstrafe und therapeutische Maßnahmen verhängt

Rosenheim – Das Jugendschöffengericht verurteilte als Jugendschutzgericht einen 62-Jährigen aus dem Landkreis Rosenheim wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in fünf Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Therapeutische Maßnahmen sollen weitere pädophile Handlungen vermeiden. Ein Schmerzensgeld von 10800 Euro soll als spürbare Ahndung dienen.

Großmutter hat
nichts bemerkt?

Die Triebhaftigkeit war stärker als jede Vernunft. Obwohl der 62-jährige Familienvater in seinem Inneren wusste, dass sein Verhalten falsch war, hat er seine sexuellen Handlungen an seiner Enkelin erst eingestellt, als er von seiner Tochter darauf angesprochen wurde. Mit einer Selbstanzeige hat er dann die Flucht nach vorne angetreten. Nun musste er sich vor dem Jugendschutzgericht für seine sexuellen Übergriffe auf die zehnjährige Enkelin verantworten.

Laut Anklage hat der Großvater von Dezember bis Mai 2020 fünfmal sexuell missbraucht. Besonders verwerflich erschien, dass in einem Fall auch die Großmutter beim Fernsehen im Wohnzimmer anwesend gewesen sein, von der Tat aber nichts bemerkt haben soll.

Laut Susanne Schomandl, die als Vertreterin der Nebenklage die Interessen der Zehnjährigen vertrat, war es bereits im März 2020 zu einem sexuellen Übergriff des Angeklagten gekommen. Familienintern habe man sich damals darauf geeinigt, dass es keine Besuche der Enkelin bei den Großeltern mehr geben soll. Da das Mädchen aber ihre Großeltern liebe und auch sehen wollte, sei es ein dreiviertel Jahr später wieder zu Besuchen gekommen. Nach den erneuten Vorfällen hatte das Mädchen der Schulsozialarbeiterin ihr Herz ausgeschüttet. Die Schülerin sei sehr durcheinander gewesen. Sie habe sich auch schon früher geritzt, aber nach diesem Wochenende frische Verletzungen gehabt, sagte die Diplomsozialpädagogin vor Gericht. Die Mutter habe ihr nach einem Gespräch versichert, dass sich ihr Vater selbst anzeigen werde.

Der 62-Jährige zeigte sich vor Gericht geständig. „Sie war wie ein Lämmchen. Ich habe gemerkt, dass sie nicht schläft“ sagte der Angeklagte. Obwohl seine Enkelin ihn aufgefordert habe, aufzuhören und so was nie wieder zu machen, „habe ich weitergemacht, weil ich es wollte, sagte der Angeklagte reumütig. Es habe es wie die Liebe zu einer Frau empfunden und sei blind gewesen. „Haben sie sich jemals gefragt, wie es ihrer Enkelin dabei geht?“ Kein Kind habe so viel Kraft, so etwas wegzustecken, richtete sich Susanne Schomandl direkt an den Angeklagten. Hinzu komme der Zwiespalt des Mädchens, das einerseits wolle, dass die Übergriffe aufhörten, aber andererseits auch die Familien nicht zerstören und den Opa im Gefängnis sehen wolle. Der Angeklagte habe massiv in die selbstbestimmte Sexualität der Geschädigten eingegriffen, sich über ihren Willen hinweggesetzt und ihr Vertrauen missbraucht, obwohl er als Großvater ja eigentlich einen Erziehungsauftrag habe, sagte Staatsanwältin Adler. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten und eine Therapieauflage.

Der Angeklagte habe sich selbst angezeigt, sei geständig und habe damit seiner Enkelin eine Aussage vor Gericht erspart, betonte Verteidigerin Eva Kroetz. Ihr Mandant schäme sich. Er habe einen großen Fehler gemacht und die Familie versuche gerade, die Geschehnisse aufzuarbeiten. „Das Schlimmste für das Mädchen wäre, wenn ihr Opa in Haft müsste, denn sie soll nicht das Gefühl haben, dass sie die Familie zerstört hat“, so die Verteidigerin. Sie plädierte für eine Bewährungsstrafe, deren Höhe sie ins Ermessen des Gerichts stellte. Fünf tatmehrheitliche Fälle von Kindesmissbrauch bei Schutzbefohlenen seien besonders verwerflich. Hinzu komme die inzestuöse Komponente „Solche Taten dürfen sich nicht wiederholen“, machte Richter Kuchbaur deutlich. Der Angeklagte habe aber Reue gezeigt, sei geständig gewesen und habe keine Vorstrafen.

Versuch der
Aussöhnung

Nachdem die Familie gerade den Versuch einer Aussöhnung unternehme, bekomme der Angeklagte – auch im Sinne seiner Enkelin – die Chance sich zu bewähren und die Missbrauchsproblematik therapeutisch aufzuarbeiten. Er müsse sich in Behandlung der Psychotherapeutischen Fachambulanz begeben, um die Ursachen der Taten zu ergründen, und während seiner Bewährungszeit von drei Jahren monatlich 300 Euro zugunsten der Enkelin zahlen. Das Geld solle speziell dem Kind zukommen. „Man kann die Tat nicht mit Geld gutmachen, aber dem Kind damit etwas Gutes tun“, sagte Richter Kuchenbaur in seiner Urteilsbegründung.

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