Millionenschaden durch Schwarzarbeit?

von Redaktion

64-jähriger Unternehmer muss sich erneut vor dem Landgericht Traunstein verantworten

Traunstein/Rosenheim/Bad Reichenhall – Ein Betrugsschaden von knapp 1,45 Millionen Euro an drei Sozialkassen zwischen 2010 und 2016 lag ursprünglich einem inzwischen 64-jährigen Unternehmer aus Bad Reichenhall mit Baufirma in Rosenheim zur Last.

Die Summe reduzierte sich 2020 nach zehnmonatigem Prozess vor der Zweiten Strafkammer am Landgericht Traunstein auf etwas unter einer Million Euro.

Das Urteil mit 144 Betrugsfällen und einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten vom August 2020 wurde nicht rechtskräftig.

Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung auf Revision der Verteidigung zwischenzeitlich in Teilen auf und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung zurück nach Traunstein.

Die Siebte Strafkammer mit Vorsitzender Richterin Christina Braune wird den Fall ab den heutigen Montag acht Tage lang bis Mitte August von vorne aufrollen. In der ersten Auflage des Prozesses rund um umfangreiche Schwarzarbeit, darunter auch am Polizeipräsidium München, hatte das Gericht Dutzende von Zeugen, darunter viele Mitarbeiter des Angeklagten, angehört.

Einige wurden aufgrund vermutlicher Falschaussagen im Gerichtssaal sogar vorläufig festgenommen.

Der 64-Jährige soll laut Anklage der Staatsanwaltschaft Traunstein mit Scheinrechnungen 20 krimineller Subunternehmer, die vorwiegend in Berlin angesiedelt waren, gearbeitet haben, um mit den Beträgen seine Firmenkasse zum Finanzieren von Schwarzarbeit zu füllen. Das Hauptzollamt Rosenheim hatte umfangreich ermittelt, Unmengen von Akten sichergestellt und ausgewertet. Auch viele der Mitarbeiter bekamen Strafverfahren an den Hals – wegen gleichzeitigen Bezugs Lohn und von Arbeitslosengeld.

Im ersten Urteil bezeichnete das Gericht die Praxis des Angeklagten als „klassischen Fall der Schwarzarbeit“. Dem Angeklagten sei bewusst gewesen, dass Sozialbeiträge abzuführen sind.

kd

Artikel 10 von 11