Rosenheim – Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat Ermittlungen wegen des Hakenkreuzansteckers eines Teilnehmers des Hoagarts im Kultur- und Kongresszentrum aufgenommen. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Vietze gegenüber den OVB-Heimatzeitungen. Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen ist strafbar und kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen.
Wegen des rassistischen und antisemitischen Witzes, den der Sprecher des Abends machte, findet momentan eine Vorprüfung statt. Der genaue Wortlaut sei entscheidend, erklärte Vietze. Möglich wäre, dass der Witz als Volksverhetzung gewertet werde: „Der Knackpunkt ist“, so der Staatsanwalt, „ob ein Angriff auf die Menschenwürde gegeben ist.“ Sowohl Volksverhetzung als auch das Verwenden von verfassungsfeindlichen Kennzeichen sind Offizialdelikte und werden ohne Anzeige verfolgt.
Eine Besucherin des Musikabends hatte sich beim veranstaltenden Trachtenverein, im Kultur- und Kongresszentrum und bei den OVB-Heimatzeitungen gemeldet und ihre Beobachtungen geschildert. Die Berichterstattung hat hohe Wellen geschlagen. Der Sprecher und der Trachtenverein, der sich mittlerweile ausführlich entschuldigt hat, wurden hart kritisiert.