Ukraine-Flüchtlinge

Sonderöffnungszeit nur noch bis 31. Mai

von Redaktion

Rosenheim – Das Landratsamt bietet am Dienstag, 31. Mai, von 13 bis 16 Uhr zum letzten Mal die Sonderöffnungszeit für ukrainische Flüchtlinge an, um sich in Deutschland anzumelden. Danach werden diese Sonderöffnungen eingestellt. Grund hierfür sind nach Informationen des für das Pass- und Meldewesen zuständigen Sachgebiets im Landratsamt neue Vorgaben. Demnach dürfen Fiktionsbescheinigungen (vorläufiges Aufenthaltsrecht) und die Aufenthaltstitel für Schutzsuchende nur erteilt werden, wenn die Antragsteller vorher erkennungsdienstlich behandelt wurden. Diese zeitintensive Registrierung ist nur mit vorheriger Terminabsprache per E-Mail an auslaenderwesen@lra-rosenheim.de möglich.

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