Rosenheim – Der Einsatz der Polizei überraschte einen Rosenheimer Reichsbürger in der Nacht. Seitdem bringen die Behörden Licht ins Dunkel einer Szene, die Staatsschützern zunehmend Sorgen macht. Die Kripo Rosenheim hat weite Teile des Datenmaterials ausgewertet, das vor gut einem Vierteljahr in den frühen Morgenstunden in einer Rosenheimer Wohnung beschlagnahmt worden war (wir berichteten). „Es ist wirklich krasses Material“, sagt Martin Emig, Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd: „Wüsteste Holocaust-Leugnung.“ Eine Folge der Auswertungen: In den nächsten Wochen dürften noch weitere Mitglieder der Telegram-Gruppe Besuch von Ermittlern erhalten.
Aufgefallen als
Telegram-Chatter
Die Polizei hatte die Tür zur Wohnung des 59-jährigen Mannes am Morgen des 10. Februar kurz vor Sonnenaufgang mit der Ramme aufgesprengt. Dass die Polizei gut beraten ist, massiv aufzutreten, zeigte sich erst im April, als ein Reichsbürger in Baden-Württemberg einen Polizeibeamten mit einer Schusswaffe verletzte.
Der mutmaßliche Reichsbürger in Rosenheim wurde allerdings im Schlaf überrascht und zeigte sich auch in der Folge weitgehend kooperativ. Der Staatsanwalt hatte die Razzia angeordnet, nachdem der 59-jährige Mann als Drahtzieher einer Telegram-Chatgruppe aufgefallen war.
Ein Tipp
aus Österreich
Der Tipp sei aus Österreich gekommen, sagt Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Vietze, Sprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein. Dem Landesamt für Verfassungsschutz Tirol sei der Online-Austausch einer größeren Gruppe von Menschen aufgefallen, von denen viele der Querdenkerszene zuzurechnen sind.
Insgesamt hatte die Gruppe wohl um die 1000 Mitglieder. Die Kooperation über die Grenze hinweg sei schon etwas Besonderes, sagt Oberstaatsanwalt Andreas Franck, Antisemitismus-Beauftragter der bayerischen Justiz.
Einen Aktenordner nahmen die Polizeibeamten an jenem sternklaren Wintermorgen im Februar mit, wichtiger aber waren zwei Tablets, zwei Stand-PCs, drei Smartphones und externe Festplatten. Seit einem Vierteljahr wertet die Kripo die beschlagnahmten Datenträger aus. „Es handelt sich um Tausende und Abertausende Posts“, sagt Emig, „insgesamt zwei Terrabyte an Daten.“ Ein unfassbar großer Daten-Wust: Die Kapazität von zwei Terrabyte reicht aus, um 400000 Songs in MP3-Qualität abzuspeichern. Wenn man einem Pop-Song eine übliche Länge von drei Minuten zugesteht, könnte man zwei Jahre lang Musik dudeln lassen – ohne Unterbrechung und ohne einen Song zu wiederholen.
Im Fall des 59-jährigen mutmaßlichen Reichsbürgers aus Rosenheim ist die Lektüre schon nach kurzer Zeit außerordentlich anstrengend. „Neben der Leugnung des Holocausts in abstoßendster Form ist da von Hitlerverehrung die Rede oder davon, dass es den Zweiten Weltkrieg in dieser Form gar nicht gegeben habe und so fort“, sagt Martin Emig. Für die Kollegen sei das auch belastend. Die Polizei sei auf 50, 60 Namen von Menschen gestoßen, deren Machenschaften genauer untersucht werden sollten: „Da benachrichtigen wir Staatsanwaltschaft und Polizeidienststellen.“ Das Netzwerk des Rosenheimers erstreckte sich über ganz Deutschland.
Kante zeigen gegen
die Hetze im Internet
Die Aktion im Februar ist als Teil der bayerischen Initiative gegen Hass im Netz anzusehen. Es gehe darum, an die Adresse von Trollen und Hetzern ein Signal auszusenden, sagte Polizeisprecher Emig unmittelbar nach dem Einsatz. Hetze sei kein Kavaliersdelikt, und die Behörden behielten auch das Internet im Blick.
Der Rosenheimer scheint einer der einflussreicheren Netzwerker in der Szene von Querdenkern, Rechtsextremen und Reichsbürgern zu sein. Die Vorwürfe gegen ihn wiegen schwer. In mindestens 45 Fällen soll der Rosenheimer über den Messenger-Dienst Telegram Beiträge mit „volksverhetzendem Inhalt“ sowie „Verschwörungstheorien mit strafbarem Inhalt“ veröffentlicht haben. Konkret geht es in den Posts um Verstöße gegen Paragraf 130, Absatz 3, des Strafgesetzbuchs, wie Oberstaatsanwalt Rainer Vietze mitteilt. Damit ist gemeint: Leugnung des Holocausts, des millionenfachen Massenmords der Nationalsozialisten an den Juden. Außerdem habe der Mann beziehungsweise Gesinnungsgenossen zur „Jagd auf das obere Verbrechersystem und dessen Säuberung“ aufgerufen. Äußerungen, gegen die der Staat konsequent vorgehen will (siehe Info-Kasten). Oberstaatsanwalt Andreas Franck machte nach dem Einsatz klar: „Die Leugnung des Holocausts erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung.“
Bei der Staatsanwaltschaft in Traunstein gibt es seit Kurzem ein Dezernat gegen Hass-Posts im Internet. Oberstaatsanwalt Rainer Vietze betont ebenso wie Franck, dass es sich um schwerwiegende Vergehen handelt: Sollte der 59-jährige Rosenheimer verurteilt werden, könnten ihm bis zu fünf Jahre Haft drohen. Derzeit befindet er sich auf freiem Fuß, die Ermittlungen laufen noch. Wann Anklage erhoben wird, ist noch nicht abzuschätzen.