Hells Angel muss ins Gefängnis

von Redaktion

29-jähriger Rohrdofer wegen Drogenvergehen und Waffenverstößen verurteilt

Traunstein – „Gegen Schlafprobleme und Schmerzen“ habe er Kokain genommen. Nur so viel und nicht mehr räumte zunächst ein 29-jähriger Rohrdorfer am Mittwoch vor dem Landgericht in Traunstein ein. Dort musste er sich gestern wegen diverser Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen unerlaubten Waffenbesitzes verantworten. Am Ende machte Richterin Christina Braune im wahrsten Sinne des Wortes kurzen Prozess mit dem Angeklagten, auf den eigentlich heute ein weiterer Prozesstag gewartet hätte. Sie verurteilte den 29-Jährigen zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Zudem ordnete sie die Unterbringung in einer Entzugsklinik an.

Der Angeklagte, der seine Straftaten als „Prospect“, als Anwärter der Hells Angels also, begangen hat, bekannte sich lediglich zu einem sozusagen therapeutischen Umgang mit Rauschmitteln, gab aber nicht die in der Anklageschrift erwähnten Vergehen zu. Vom Kauf größerer Mengen zum gewinnbringenden Weiterverkauf distanzierte sich der 29-Jährige zum Beispiel.

Das trug der Angeklagte übrigens nicht selbst vor. Vielmehr ließ er seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Udo Krause aus Bad Reichenhall, eine Erklärung verlesen. Und auch zu der Waffe, deren Kauf und Besitz ihm vorgeworfen wird, wollte er sich nicht äußern. Es handelt sich aber um eine Gaspistole, die aufgebohrt wurde und mit einem eingesetzten Lauf instand gesetzt wurde, scharfe Munition zu verschießen.

Richterin Christina Braune zeigte sich irritiert von den Schilderungen des Rohrdorfers. „Sehr überzeugend ist das nicht“, sagte sie. Die Feststellungen des mit dem Fall betrauten Gutachters wiesen in eine ganz andere Richtung.

Auf Antrag der Verteidigung zog sich die Kammer dann schließlich zusammen mit Staatsanwalt Nils Wewer und dem Anwalt des Angeklagten zu einem Rechtsgespräch zurück.

Nach einer längeren Unterbrechung, in der sich Udo Krause mit seinem Mandanten ausgiebig beriet, eine überraschende Wendung. Nachdem Richterin Braune festgestellt hatte, dass sich die Version des Angeklagten nicht mit der Aktenlage in Einklang bringen ließe – was auch das Rechtsgespräch zuvor gezeigt habe –berichtete sie von Udo Krauses Bitte, einen Verständigungsvorschlag zu unterbreiten. Danach erhob sich Krause von seinem Platz. „Der Angeklagte möchte sich weiterhin nicht äußern“, sagte der Rechtsanwalt. „Er lässt aber über mich erklären, dass die Anklageschrift in allen Punkten richtig ist.“ Weitere Details, etwa zur Gewinnverteilung der Drogen-Deals, wollte der Angeklagte auch auf Nachfrage des Gerichts nicht nennen.

In der Hauptverhandlung kamen Zeugen zu Wort. Deren Schilderungen ließen durchblicken, warum die Ermittler die einzelnen Transaktion zwischen dem Biker und seinen Lieferanten genau nachzeichnen konnten.

Ein Kriminalbeamter vom Polizeipräsidium Oberbayern Süd berichtete von Überwachungsmaßnahmen. Für das Jahr 2021 habe die Polizei umfangreiche Abhör-Protokolle vorzuweisen. Sie ließen die Kommunikation zwischen dem Angeklagten und seinen Drogen-Lieferanten sehr gut nachzuvollziehen. Aus den Protokollen sei zudem ersichtlich, dass die Waffe tatsächlich an den Angeklagten übergeben wurde.

Der heute 29-Jährige aus Rohrdorf soll seit Februar 2021 mit Rauschmitteln handeln. Zunächst kaufte er zehn Gramm Kokain; im Laufe des Jahres kam er dann sogar mehrfach auf seine Kontaktleute zu. Mehr als 100 Gramm habe er über einen Kontakt in Taufkirchen besorgt oder besorgen lassen. Im September 2021 seien es dann 50 Gramm Kokain sowie ein halbes Kilogramm Cannabis gewesen.

Dabei soll der Angeklagte stets auf seine Kontakte bei den Hells Angels zurückgegriffen haben. Beim Rosenheimer Ableger der Gruppe habe er nach der Verhaftung seines Vorgängers den Rang „Sergeant at Arms“ innegehabt. Das wäre so etwas wie der Sicherheitschef – ein steiler Aufstieg für den Rohrdorfer, der zuvor lediglich den Rang des Anwärts innegehabt haben soll.

In seinem Plädoyer sah die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe umfassend bestätigt und forderte eine Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten, die später dann auch das Gericht verhängte. Der Verteidiger hingegen verwies auf das Geständnis seines Mandanten und plädierte auf eine Strafe von maximal drei Jahren und sechs Monaten.

Das letztlich verhängte Strafmaß sah die Kammer als „untere Grenze“ an. Besonders das Geständnis und damit der Wegfall vermehrten Prozessaufwands rechnet Braune dem Angeklagten hoch an. „Ansonsten hätten wir bestimmt ein Jahr mehr Vollzug gehabt“, so die Richterin weiter.

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