Bewährungsstrafe für Pay-TV-Betrüger

von Redaktion

31-jähriger Rosenheimer muss 25000 Euro zahlen – „Gute Aufklärungsarbeit“

München/Rosenheim – 80 Euro pro Jahr für ein Sky-Abo plus Balkan-Fernsehen: Dieses Angebot klang fürstlich – war aber illegal. Einem Techniker (31) aus Rosenheim war es gelungen, das Bildsignal zu knacken und somit die Abos ganz billig zu machen. Fünf Jahre ging das gut, doch der Schwindel flog auf. Das Landgericht München II verurteilte ihn jetzt wegen Computerbetrugs in 103 vollendeten und 120 versuchten Fällen zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren.

Die Strafe wäre noch höher ausgefallen, hätte der Angeklagte nicht so außergewöhnlich gute Aufklärungsarbeit betrieben. Das erwähnte auch der Richter in seinem mündlichen Urteil. Als Bewährungsauflage wurde vereinbart, dass der Rosenheimer insgesamt 25000 Euro seiner Taterträge abgeben muss. Das ist viel Geld, aber im Vergleich zu den Gesamteinnahmen von 144000 Euro doch erheblich weniger.

Zu den Kunden des 31-Jährigen hatten, wie berichtet, Privatpersonen wie Gewerbetreibende gezählt. Letztere waren vor allem Betreiber von Wettbüros und Gastwirtschaften, darunter Kneipen in der Stadt Rosenheim und in Grafing. Deren Chefs hatten schon Bewährungsstrafen kassiert. Im Prozess gegen den Drahtzieher mussten sie als Zeugen aussagen, wobei viele alles andere als glänzten. „Die Zeugen-Beteiligung war mau“, bestätigte auch der Vorsitzende Richter.

Demzufolge baute das Urteil auf die Einlassung des 31-jährigen Angeklagten. „Das ist kein alltäglicher Fall fürs Gericht. Wir mussten das technisch erst einmal verstehen“, führte der Richter weiter aus. Und an den Angeklagten gerichtet, sagte er: „Ihre Fähigkeiten wurden in falsche Bahnen gelenkt. Wir hoffen, dass das jetzt ein Schlussstrich ist.“

Den Techniker aus Rosenheim wird sein Fehltritt teuer zu stehen kommen. Am Rande des Verfahrens berichtete er über anstehende Steuer-Nachzahlungen, die er trotz aller Illegalität für seine Geschäfte berappen muss. Sie bewegen sich in einem fünfstelligen Bereich.

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