München/Oberaudorf – Im Prozess gegen mutmaßliche Funktionäre und Mitglieder des verbotenen Neonazi-Netzwerks „Blood & Honour“ vor dem Landgericht München I streben einige Angeklagte eine Verständigung an. Das machten deren Verteidiger am ersten Prozesstag am gestrigen Montag kurz nach Verlesung der Anklageschrift deutlich. Bis zum nächsten Prozesstag am Donnerstag, 7. Juli, will die Generalstaatsanwaltschaft nun ungefähr abstecken, welche Strafrahmen für sie für die jeweiligen Angeklagten denkbar wären. Dann will das Gericht sich dazu äußern. Die Hauptangeklagten müssen nach Einschätzung von Oberstaatsanwalt Maximilian Laubmeier mit Freiheitsstrafen auf Bewährung rechnen. Verantworten muss sich unter anderem ein 40-jähriger Mann aus Oberaudorf.
„Sektionschefs“
auf der Anklagebank
Unter den insgesamt zehn Angeklagten befinden sich laut Anklage der Generalstaatsanwaltschaft München der mutmaßliche „Divisionschef Deutschland“ und drei „Sektionschefs“ aus Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen. Die Männer sollen die im September 2000 vom Bundesinnenministerium verbotene Organisation „Blood & Honour“ fortgeführt und rechtsextremistisches Gedankengut verbreitet haben. Einige der Angeklagten sollen etwa Musik-CDs mit verbotenem Rechtsrock und Merchandising-Artikel mit verbotenen rechtsradikalen Symbolen verkauft und an Rechtsrock-Konzerten teilgenommen haben.
Angeklagt sind die zehn Männer insbesondere wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot, einige auch wegen des Verdachts der Volksverhetzung oder wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Einer der Männer ist wegen Unterstützung der „Blood & Honour“-Fortführung angeklagt. Das Verfahren gegen einen weiteren, elften Angeklagten war vor Prozessbeginn gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden.
Bei einer Verständigung einigen sich die Strafrichter mit den Beteiligten darauf, wie das Urteil in etwa ausfällt. Voraussetzung ist in aller Regel, dass sich der oder die Angeklagte zu einem Geständnis bereit erklärt.
Zeitersparnis
für alle Beteiligten
Das Gericht kann dann zum Beispiel sagen, in welchem Rahmen sich die zu erwartende Strafe bewegen wird. Der sogenannte „Deal“ kommt zustande, wenn der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft zustimmen. Dies spart allen Beteiligten Zeit.
Im Dezember 2018 hatten Ermittler bei einer groß angelegten Polizeiaktion in fünf Bundesländern Wohnungen und Häuser durchsucht, unter anderem in Oberaudorf (wir berichteten). Mehrere der jetzt Angeklagten saßen einige Zeit in Untersuchungshaft, bis die Haftbefehle außer Vollzug gesetzt oder aufgehoben wurden. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte damals mitgeteilt, dass man den Rechtsextremisten vor allem durch Erkenntnisse des Landesamts für Verfassungsschutz auf die Schliche gekommen sei.