Traunstein – Das große Betrugsverfahren gegen vier nigerianische Staatsangehörige im Alter zwischen 24 und 36 Jahren mit Wohnsitz zuletzt im südbayerischen Raum hat die Zweite Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Volker Ziegler jetzt per Urteil abgeschlossen. Gegen den 25-jährigen Haupttäter verhängte die Kammer eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren sechs Monaten – wegen 6467 Fällen des Computerbetrugs via Internet mit einem Gesamtschaden von knapp 249000 Euro. Die drei anderen Männer kamen mit Strafen von bis zu drei Jahren acht Monaten davon.
Die Staatsanwaltschaft Traunstein hatte in der über 400 Seiten umfassenden Anklageschrift zum einen Computerbetrug mit E-Tickets an der Deutschen Bahn mit enormem Schaden aufgelistet. Bei einem 36-Jährigen ging es zusätzlich um über Tausend Fälle von „Love-Scamming“ zusammen mit unbekannten Mittätern. Bei dieser Betrugsmasche verwenden die Täter Fakeprofile attraktiver Männer, um über Datingportale Frauen finanziell auszunehmen. Dieser Teil der Anklage wurde jedoch kurz nach Prozessbeginn mit Blick auf den Rest der strafbaren Vorwürfe eingestellt.
Kern des Verfahrens waren die zu Unrecht erschlichenen echten E-Tickets unter Verwendung gephishter Kreditkartendaten. Die Täter meldeten mit den Daten aus dem Darknet E-Mail-Konten auf fremde Personalien an. Die E-Tickets verwendeten sie teils selbst oder gaben sie über Mittelsmänner zu niedrigeren Preisen an zum Teil nichts ahnende Käufer weiter.
Aufgrund der Beweisaufnahme sah die Zweite Strafkammer den 25-Jährigen, vor der Inhaftierung in Vogtareuth wohnhaft, der Taten überführt. Den Wertersatz, der der Schadenshöhe entspricht, bezifferte das Gericht mit 248926,15 Euro.
Für jeweils etwas über 1500 Fälle des Computerbetrugs mit Schäden von jeweils über 50000 Euro erhielten ein 28-Jähriger aus Neuburg an der Donau und ein 24-Jähriger aus Puchheim drei Jahre acht Monate beziehungsweise drei Jahre sieben Monate Haft. „Nur“ 1077 Fälle brachten einem 36-Jährigen aus Schrobenhausen zwei Jahre zehn Monate Gefängnis und einen Wertersatz von etwas über 42000 Euro ein.