Aus Vergewaltigung wird sexuelle Nötigung
Rosenheimer (41) in Berufungsprozess nach Verständigung zu Haftstrafe auf Bewährung verurteilt
Traunstein/Rosenheim – In erster Instanz war sich das Schöffengericht in Rosenheim einig: Ein 41-Jähriger soll beim Geschlechtsverkehr mit einer Prostituierten sein Kondom heimlich abgezogen haben – ohne Einwilligung der Frau. Wegen Vergewaltigung wurde der Mann zu 29 Monaten Haft und Schmerzensgeld