Aus Vergewaltigung wird sexuelle Nötigung

Rosenheimer (41) in Berufungsprozess nach Verständigung zu Haftstrafe auf Bewährung verurteilt

Traunstein/Rosenheim – In erster Instanz war sich das Schöffengericht in Rosenheim einig: Ein 41-Jähriger soll beim Geschlechtsverkehr mit einer Prostituierten sein Kondom heimlich abgezogen haben – ohne Einwilligung der Frau. Wegen Vergewaltigung wurde der Mann zu 29 Monaten Haft und Schmerzensgeld

Montag, 11. Mai 2026

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