Aus Vergewaltigung wird sexuelle Nötigung

von Redaktion

Rosenheimer (41) in Berufungsprozess nach Verständigung zu Haftstrafe auf Bewährung verurteilt

Traunstein/Rosenheim – In erster Instanz war sich das Schöffengericht in Rosenheim einig: Ein 41-Jähriger soll beim Geschlechtsverkehr mit einer Prostituierten sein Kondom heimlich abgezogen haben – ohne Einwilligung der Frau. Wegen Vergewaltigung wurde der Mann zu 29 Monaten Haft und Schmerzensgeld verurteilt. Jetzt wurde der Prozess in Traunstein neu aufgerollt.

Laut Anklage soll der 41-Jährige nach anfänglich einvernehmlichem Geschlechtsverkehr mit einer Prostituierten bei einem Stellungswechsel das Kondom heimlich abgestreift haben. Daraufhin habe sich die Frau geweigert, weiterzumachen, was der Mann nicht akzeptiert habe. Stattdessen soll er der Frau in den Rücken getreten und sie bedroht haben, wofür ihn das Rosenheimer Gericht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten sowie zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verurteilt hatte.

Zu Beginn der Berufungsverhandlung zogen sich die Prozessbeteiligten zunächst zu einem Rechtsgespräch zurück, am Ende dessen eine Verständigung stand. So ließ die Staatsanwaltschaft den Anklagepunkt der Vergewaltigung fallen, der Angeklagte räumte hingegen vor Gericht eine sexuelle Nötigung sowie die Körperverletzung ein.

Letztlich verhängte das Traunsteiner Gericht gegen den 41-jährigen Rosenheimer eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten, die auf Bewährung ausgesetzt wird. An den erstinstanzlich festgesetzten 3000 Euro Schmerzensgeld nebst Zinsen für die Nebenklägerin hielt das Gericht im neuerlichen Urteil fest. Sascha Ludwig

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