Rosenheim – Mehreren Anträgen auf sozialpädagogische Unterstützung in Schulen im Landkreis Rosenheim hat der Jugendhilfeausschuss einstimmig stattgegeben. Sowohl die Grundschulen in Pfaffing und Ostermünchen, als auch die Staatliche Berufsschule II in Rosenheim haben einen Antrag auf eine sozialpädagogische Fachkraft an ihrer Schule gestellt.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, diese Anträge in das staatliche Förderprogramm aufzunehmen. Sofern diesem Antrag stattgegeben wird, übernimmt der Landkreis Rosenheim anteilig die Personal- und Sachkosten.
Im Fall der Berufsschule teilt sich der Landkreis die Kosten mit der Stadt. Der Landkreis übernimmt zwei Drittel, die Stadt ein Drittel. Den Anträgen der Berufsschule I in Rosenheim sowie der Berufsschule Wasserburg auf Erhöhung der bestehenden sozialpädagogischen Förderung auf je 30 Wochenstunden wurde ebenfalls zugestimmt.
Für die Anträge zur Förderung der Jugendsozialarbeit im Landkreis hat der Ausschuss zudem neue Richtlinien einstimmig beschlossen, ebenso für die Förderung der Jugendarbeit im Landkreis. Beide Richtlinien wurden an aktuelle Anforderungen angepasst.