Drogen und Zwangsprostitution

von Redaktion

Bruckmühler Mitglied (25) der Hells Angels zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt

Traunstein/Bruckmühl – Ein 25-jähriger Bruckmühler, Mitglied der Hells Angels, ist von der 7. Strafkammer des Landgerichts Traunstein zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Dem Mann wurde zur Last gelegt, dass er Cannabis und Kokain in nicht geringer Menge gekauft hatte und die Drogen im Anschluss gewinnbringend weiter veräußert hatte. Zudem soll der Bruckmühler zwei junge Frauen zur Prostitution – zunächst mit Worten und später mit Schlägen – gezwungen haben.

Erhebliche Mengen
Kokain und Cannabis

Die Strafkammer um Richterin Christina Braune sah den Vorwurf des Handels mit Betäubungsmitteln sowie einen Fall der schweren Zwangsprostitution und einen weiteren Versuch der Zwangsprostitution als erfüllt an. Der Schuldspruch ergab sich laut Richterin Braune aus dem vollumfänglichen Geständnis des Angeklagten, das durch die Beweisaufnahme letztlich bestätigt wurde.

In Bezug auf die Betäubungsmittelgeschäfte des 25-Jährigen war sich die Kammer sicher, dass der Mann im August 2021 bei zwei Großdealern in Taufkirchen bei München erhebliche Mengen an Kokain und Cannabis mit der Absicht zum Weiterverkauf erworben hatte. Neben dem weichen Betäubungsmittel Cannabis habe „die harte Droge Kokain“ mit hohem Wirkstoffgehalt den Kern seines Handels bestimmt, so die Richterin, und weiter: „Für die Annahme eines minderschweren Falls gab es schließlich nicht den geringsten Anhaltspunkt.“ Die Gewinne aus seinem Handeltreiben sah das Gericht im Gegenteil als „ganz beachtlich“ an.

Die Beweislage für die beiden Vorwürfe der Zwangsprostitution war laut Gericht hingegen nicht so eindeutig. „Ohne die Telefonüberwachung wäre das Ganze etwas dünn geworden“, sagte Richterin Braune.

Denn eine der beiden jungen Frauen bekräftigte in ihrer Vernehmung mehrmals, dass es nie zu einem sexuellen Kontakt zwischen ihr und einem Freier gekommen war. Über einen guten Freund habe sie lediglich versucht, Geld zu besorgen, um den Angeklagten weiter zu besänftigen. „Die Telefonprotokolle haben jedoch eindrucksvoll gezeigt, wie sich die beiden Frauen vom Angeklagten unter Druck haben setzen lassen“, so Braune. Ein Freispruch in den Punkten der Zwangsprostitution war deshalb zu keiner Zeit zur Debatte gestanden.

„Man kann den Angeklagten durchaus als Dilettanten bezeichnen, was die Zwangsprostitution angeht“, sagte die Richterin abschließend.

Drohungen
und Schläge

Das Maß der Drohungen und auch der Gewaltanwendung orientierte sich letztendlich am unteren Ende der Skala, „was man in diesem Bereich so beobachten kann“. Daraus ergab sich eine im Vergleich zur Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten sowie eine Therapie in einer Entziehungs-Klinik forderte, leicht reduzierte Gesamtstrafe für den 25-jährigen Bruckmühler.

Sowohl Verteidiger Andreas Müller als auch der Angeklagte selbst, der sich für seine Taten vor Gericht entschuldigte, haben das Urteil angenommen und verzichteten darauf, Rechtsmittel einzulegen.

Artikel 3 von 11