Traunstein – Eine Methode, auf scheinbar einfache Weise zu Geld zu kommen, brachte einem 54-Jährigen aus Bernau eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten ein. Als Betreuer der Serversysteme hatte er von der Firma bestellte Speicherhardware in deren Rechenzentrum ausgebaut und unter Mithilfe einer 45-jährigen Frau via Internet verkauft.
Ein Teil der Jahre zurückreichenden Vorwürfe war gemäß Anklage bereits verjährt. Im verbliebenen Zeitraum zwischen 2017 und 2019 baute der 54-Jährige pro Tat jeweils mehrere Dutzend so genannter „Speicherriegel“ aus. Der Wert der insgesamt 256 Speichermodule summierte sich auf rund 384000 Euro. Die gestohlene Elektronik landete im Internet. Dabei unterstützte die 45-Jährige den Dieb und kassierte dafür eine fünfstellige Provisionssumme.
Die Schadenssummen gegenüber der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft verringerten sich im Zug der Beweisaufnahme. Bei der 45-Jährigen verblieb letztlich ein Schaden von 61280 Euro, für den sie Wertersatz in gleicher Höhe zahlen muss. Darüber hinaus verhängte das Gericht wegen „leichtfertiger Geldwäsche“ eine Geldstrafe von insgesamt 5400 Euro. Bei dem 54-Jährigen bezog die Zweite Strafkammer die Einzelgeldstrafen aus einer Verurteilung durch das Amtsgericht Rosenheim im Herbst 2021 mit ein. Die dort ausgesprochene Gesamtstrafe floss in das jetzige Strafmaß mit ein. Gleiches galt für den damals angeordneten Wertersatz. Jetzt muss der Bernauer unter dem Strich genau 254865,22 Euro Wertersatz leisten. Monika Kretzmer-Diepold