Rosenheim – Ein Facebook-Post, den er wohl im Rausch abgesetzt hatte, hat einen 55-Jährigen jetzt vor das Amtsgericht Rosenheim geführt. Die Staatsanwaltschaft wertete den Post als „Aufruf zum Mord“.
Seit fast 30 Jahren ist der 55-jährige Mann, der in einer Inntal-Gemeinde lebt, schwerer Alkoholiker. Fünf- mal hatte er sich allein im Jahr 2021 zur Entgiftung im Inn-Salzach-Klinikum befunden und ist kurz danach wieder im Alkoholsumpf versunken. Erst im Frühjahr 2022 hatte er sich im Anschluss an eine Entgiftung in eine Langzeittherapie begeben und ist seitdem trocken. Unterstützt wird er durch regelmäßige Betreuung durch die Diakonie Rosenheim und die Anonymen Alkoholiker.
Die Tat, die ihn jetzt vor das Rosenheimer Gericht geführt hatte, geschah im März 2021, als fragwürdige Geschäfte mit Schutzmasken mehrerer Abgeordneter in Bundes- und Landtag für Aufregung sorgten. Auf Facebook hatte er im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen einen Abgeordneten das Bild einer Pistole Walther PPK ins Netz gestellt und dazu getextet: „Walther erledige das mal“.
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Harald Baumgärtl, bat das Gericht unter dem Vorsitz von Richterin Melanie Lanzendorfer um ein Rechtsgespräch, in dem er darlegte, dass sein Mandant wohl geständig sei, sich aber an den Vorgang überhaupt nicht erinnern könne. Der befand sich zu dieser Zeit regelmäßig unter starkem Alkoholeinfluss.
Der Angeklagte schilderte vor Gericht seine schwere Alkoholabhängigkeit, mittels der er auch auf eine beträchtliche Vorstrafenliste gekommen sei. Nun aber sei er gewillt, einen echten Schlussstrich zu ziehen und hoffe, mithilfe der Betreuung durch die Diakonie und die Anonymen Alkoholiker wieder festen Boden unter die Füße zu bekommen.
Die Staatsanwältin hob in ihrem Schlussvortrag hervor, dass etwa 30000 Besucher dieser Plattform mit diesem „Aufruf zum Mord“ konfrontiert worden seien und der Angeklagte – ob nüchtern oder betrunken – nicht kontrollieren könne, welche Folgen ein solcher Aufruf haben würde. Zudem habe er sich unter offener Bewährung befunden, so- dass eine Vollzugshaftstrafe von vier Monaten zwingend erforderlich sei.
Der Verteidiger verwies nochmals auf die alkoholbedingte Einschränkung seines Mandanten, gegen die dieser nun ernsthaft und zielgerichtet ankämpfe. Unter diesem Gesichtspunkt sei eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen angemessen.
Das Gericht sprach eine Haftstrafe von fünf Monaten aus. Allerdings setzte es diese, entgegen des Antrages der Staatsanwaltschaft, zur Bewährung aus. Eine bedingte Schuldunfähigkeit verneinte die Richterin. Angesichts der vielen Vorstrafen musste der Verurteilte wissen, dass er in betrunkenem Zustand zu Straftaten neige. Die Bewährung solle den Mann in seinem Bemühen unterstützen, endlich vom Alkohol loszukommen, weshalb Bewährungsauflagen und ein Bewährungshelfer ihn dabei begleiten werden. Theo Auer