Freispruch wegen Schuldunfähigkeit

von Redaktion

26-Jähriger verletzt drei Personen

Traunstein – Ein nicht für seine Taten verantwortlicher 26-Jähriger, geistig auf dem Niveau eines Kleinkindes, ging 2020 und 2021 einige Male auf Menschen los und verletzte drei Personen. Die Sechste Strafkammer am Landgericht Traunstein verhandelte in der vergangenen Woche über zwei Anklageschriften. Letztlich erteilte das Gericht wegen Schuldunfähigkeit des Mannes Freispruch. Außerdem ordnete die Kammer mit Vorsitzender Richterin Jacqueline Aßbichler die Unterbringung des 26-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an, setzte die Maßregel jedoch zur Bewährung aus.

In einem Heim im Berchtesgadener Land hatte er am 28. Juli 2021 einen anderen Mann an den Armen gepackt, ihn in beide Hände gebissen und ihm Schläge in Gesicht, Magen und Genitalien versetzt. Das Opfer trug einen Bluterguss am Auge, Bissspuren, Schwellungen und nicht unerhebliche Schmerzen davon.

Frau will sich in Bad einsperren

Die zweite Anklage galt Vorfällen am Nachmittag des 7. November 2020 in einem Privathaus im Landkreis Rosenheim. Der 26-Jährige hatte in aggressiver Weise eine Frau nach der sechsjährigen Tochter gefragt. Die Aufforderung, zu verschwinden, ignorierte er. Stattdessen begann er, das Haus zu durchsuchen. Die Frau wollte sich daraufhin zusammen mit ihren kleinen Töchtern im Bad einsperren.

In diesem Moment riss der Eindringling die Türe auf. Die Frau fiel gegen eine Holzbank. Der Täter machte kehrt und schlug die Badtüre hinter sich so heftig zu, dass sie aus den Angeln fiel. Als der 26-Jährige das Gebäude über die Garage verlassen wollte, traf er auf den Hausherrn. Es folgten Faustschläge in Gesicht, Bauch und Genitalbereich des Geschädigten. Wenig später konnte dieser den 26-Jährigen zu Boden bringen und fixieren. Allerdings bekam der Hausherr Bisse in die Hände ab und wurde auch noch angespuckt. Von der Frau alarmierte Polizeibeamte machten den Angreifer Minuten später dingfest.

Beleidigung durch Spucken

In dem Prozess wegen dreier vorsätzlicher Körperverletzungen und einer Beleidigung durch das Spucken konnte sich der Angeklagte nur zum Teil an das Geschehen erinnern. Das Gericht hörte eine Reihe von Zeugen und sah den Tatnachweis geführt. Der psychiatrische Sachverständige Professor Dr. Michael Soyka aus Prien attestierte dem 26-Jährigen Schuldunfähigkeit hinsichtlich aller Vorwürfe. Er sei für die Allgemeinheit gefährlich. Die medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen für Unterbringung in der Psychiatrie seien erfüllt. Bei entsprechender Betreuung in einem Heim sei jedoch Bewährung möglich.

Mit dem Urteil kam die Sechste Strafkammer den Wünschen des Angeklagten sichtlich entgegen. Der frühere Hilfsarbeiter kann weiterhin in einer betreuten Einrichtung in Bayerisch Gmain leben. Dort fühlt er sich „sehr wohl“, wie er in der Hauptverhandlung erklärte. Wörtlich meinte er mehrmals in seiner kindlichen Art: „Da bin ich zu Hause. Das ist meine Heimat.“ Monika Kretzmer-Diepold

Artikel 1 von 11