Bad Aibling – „Ich habe das Internet durchforstet und die Türen in ganz Oberbayern und teilweise sogar in Niederbayern abgeholt. Manche habe ich geschenkt bekommen, einige waren nicht unbedingt billig“, erzählt die Bad Aiblingerin. Viel Zeit und auch einiges an Geld hat die 39-jährige Unternehmerin investiert, um etwas unkonventionell auf ihrem Grundstück vor unliebsamen Blicken und Straßenlärm geschützt zu sein.
Dass sie bei einem Teil ihrer Aktivitäten mit dem Baurecht in Konflikt geraten ist, hat sie gleich beim ersten Anruf der OVB-Heimatzeitungen eingeräumt und unmittelbar danach einige Türen wieder abgebaut. Die dienten nicht als Schutz für die Terrasse, sondern standen auf einem Sockel an ihrer Grundstücksgrenze. Dort führt die Zufahrt für ein Haus vorbei, das hinter ihrem Eigentum liegt.
Abbau an der
Grundstücksgrenze
Hafner kann zwar nicht erkennen, wem sie mit dieser Form der Einfriedung geschadet hat oder wer sich dadurch in seinen Rechten eingeschränkt fühlen könnte, dennoch hat sie unverzüglich gehandelt. „Das war nicht genehmigt. Ich will ja niemand etwas Böses und keinen Ärger haben“, so ihre Begründung für die Kurzentschlossenheit.
Was die Türenfront zum Abschotten der Terrasse betrifft, sieht sie sich im Recht. „Das ist keine Einfriedung, da die Entfernung zwischen Terrasse und Grundstücksgrenze ungefähr zwei Meter beträgt. Die Türen stehen auf meinem Grund“, sagt sie. Sie hat nach eigener Aussage bereits mit einem Anwalt darüber gesprochen und sieht sich nach dem Gespräch in ihrer Auffassung bestärkt.
Ob die Behörden die Tür für den Fortbestand der individuellen Schutzmaßnahme zuschlagen oder für eine einvernehmliche Lösung öffnen, scheint derzeit offen. Der Bad Aiblinger Bürgermeister Stephan Schlier hat bereits eine erste Prüfung des Falls durch das Bauamt der Stadt veranlasst und betont, man werde die Bauaufsicht im Landratsamt um eine rechtliche Bewertung der Angelegenheit bitten. Eindeutig ist für den Rathauschef aber, dass auch die Türen an der Terrasse nicht genehmigt sind. „Wo die stehen, war laut Bauantrag ursprünglich ein Geländer vorgesehen. Da gibt es eine klare Abweichung“, sagt der Bürgermeister. Das Geländer existiert zwar auch, aber es wird jetzt durch die Türen verdeckt. Für Schlier liegt hier ein Verstoß gegen die Einfriedungssatzung der Stadt vor. Den könnte man laut Baurecht theoretisch heilen, wenn Martina Hafner einen Antrag auf Abweichung von der Einfriedungssatzung stelle. Dann würde die Stadt prüfen, ob es einen „besonderen Schutzgrund“ gebe, der die Türenfront aus baurechtlicher Sicht rechtfertige.
Über Verbleib oder Abriss müsste dann zunächst der Bauausschuss entscheiden, in letzter Konsequenz das Landratsamt oder ein Gericht. Sollte die Kreisverwaltungsbehörde keine Rechtsgrundlage für den Fortbestand sehen, muss Martina Hafner schlimmstenfalls mit einer Beseitigungsanordnung rechnen. So weit ist es noch nicht. Jetzt dürfte sich der Bauausschuss erst einmal ein Bild vor Ort machen.
Da könnte es leicht passieren, dass das Gremium einen Hinweis erhält, wo sich in Hafners unmittelbarer Umgebung ein genaueres Hinsehen ebenfalls lohnen könnte. „Man sollte die Leute in Frieden lassen, wenn etwas niemandem schadet. Das ist meine Devise“, so die Bad Aiblingerin. Aber sie fügt auch hinzu: „Gerechtigkeit muss ein.“
Eine Entschlossenheit, die dazu führen könnte, dass der Bauausschuss demnächst nicht nur wegen der Türen auf ihrem Grundstück dicke Bretter bohren muss.