Plötzlich ungeimpft

von Redaktion

Neue Corona-Regeln ab 1. Oktober sorgen vielfach für bitteres Erwachen

Rosenheim – Rund 60000 Bürger in der Region Rosenheim gelten bald als ungeimpft. Denn: Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz ändert sich zum 1. Oktober der Corona-Impfstatus. Wer nur zwei Impfungen vorzuweisen hat, gilt nicht mehr als „vollständig geimpft“. Diese neue Einstufung kann ungeahnte Folgen haben. Die neuen Corona-Regeln lassen ab 1. Oktober 2022 einige Einwohner im Landkreis Rosenheim ohne gültigen Impfstatus zurück. Nur noch bis zum 30. September liegt nach §22a des Infektionsschutzgesetzes ein vollständiger Impfschutz vor, wenn zwei Einzelimpfungen absolviert wurden.

60000 Bürger
sind betroffen

Doch diese Regelung fällt ab dem 1. Oktober weg. Dann gilt gemäß des neuen Gesetzespakets nur noch als „vollständige geimpft“, wer mindestens eine Booster-Impfung erhalten hat.  Eine Ausnahme gelte nur für diejenigen, die zweimalig geimpft und zusätzlich genesen sind. Diese müssen, zusätzlich zum Impfnachweis, eine vergangene Corona-Infektion nachweisen können, die länger als 28 Tage zurückliegt.  

Gemäß den Zahlen aus dem gemeinsamen Impfzentrum von Stadt und Landkreis Rosenheim sind mehr als 60000 Bürger von der neuen Regelung betroffen. Denn im Gegensatz zu den circa 216000 Zweitimpfungen haben sich nur rund 150000 im Impfzentrum oder bei den Hausärzten boostern lassen.

Weitere 14000 haben sogar schon die zweite Auffrischungsimpfung erhalten, die aktuell von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts speziell für Einwohner über 60 Jahren und für Risikogruppen empfohlen wird. Aktuell ergeben sich für nicht vollständig Geimpfte nach dem neuen Infektionsschutzgesetz zwar noch keine großen Nachteile. Das könnte sich angesichts der steigenden Inzidenzwerte nach dem Herbstfest und den möglichen Verschärfungen im kommenden Herbst jedoch ändern.

Laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach soll das Gesetzespaket, das bis zum 7. April 2023 gelten soll, die Bundesregierung besser auf eine mögliche Corona-Welle vorbereiten. Das bedeutet, dass man es den Ländern ermöglichen will, zielgenau je nach pandemischer Lage genau das anzubieten, was notwendig sei. Das neue Gesetz sieht daher vor, dass in einer ersten Stufe wieder die Maskenpflicht in Kultur-, Freizeit-, Sport- oder gastronomischen Einrichtungen eingeführt werden kann. Diese Maßnahme könnten die Länder laut dem Gesetz dann treffen, wenn durch einen besonders starken Anstieg der Inzidenzzahlen die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens oder die kritische Infrastruktur in Gefahr sind. Die Länder wären demnach aber auch befugt, vollständig Geimpfte von dieser potenziellen Maskenpflicht auszunehmen.

Jeder mit einer Booster-Impfung könnte also weiterhin ohne Maske ins Konzert oder zum Essen gehen, während alle Bürger mit nur zwei Impfungen von der Verschärfung betroffen wären.

Der Bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek beklagte bei der Vorschrift jedoch bereits, dass eine klare Definition für die verschärften Maßnahmen fehle. „Unklar bleibt beispielsweise, was genau ein ‚besonders starker‘ Anstieg der Sieben-Tage-Inzidenz ist, bei dem dann schärfere Maßnahmen in Kraft treten können“, meinte er gegenüber anderen Medien.

Im Rosenheimer Impfzentrum ist der wegfallende Impfstatus noch nicht spürbar angekommen. „Es gab diesbezüglich noch keine Reaktion“, sagt Christian Baab, Pressesprecher der Stadt Rosenheim, auf OVB-Anfrage. Lediglich bei den angepassten Impfstoffen für die Omikron-Variante gebe es aktuell eine geringfügig erhöhte Nachfrage. Wer weiterhin den vollen Impfstatus beibehalten möchte, kann sich nach wie vor an das Rosenheimer Impfzentrum wenden.  Denn laut Stadtsprecher Baab werden selbstverständlich nicht nur die Auffrischungsimpfungen, sondern auch die Erst- und Zweitimpfungen weiterhin angeboten.

Totimpfstoff steht ab sofort zur Verfügung

Artikel 5 von 11