Traunstein/Rosenheim – Eine versuchte Brandstiftung durch einen psychisch kranken 48-jährigen Mann in seiner Wohnung in Rosenheim war nicht nachzuweisen. Zu diesem Ergebnis gelangte die Zweite Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Volker Ziegler.
Allerdings hatte der krankheitsbedingt schuldunfähige Täter zwei Polizeibeamte verletzt. Bestraft werden konnte der Beschuldigte nicht. Das Gericht ordnete die Unterbringung des 48-Jährigen in einer psychiatrischen Fachklinik an, setzte sie aber gleichzeitig unter strikten Auflagen zur Bewährung aus.
Holzbrett
auf dem Herd
In dem Sicherungsverfahren ging es um eine angebliche Brandlegung am 11. Februar 2022 mittels eines Holzbretts und anderer brennbarer Dinge auf den eingeschalteten Kochfeldern des Herds. Gegen 14.30 Uhr trafen von Nachbarn in dem von 44 Personen bewohnten Mehrfamilienhaus verständigte Polizeibeamte in der völlig verrauchten Wohnung auf das bereits verkohlte Holzbrett.
Gemäß Antragsschrift der Staatsanwaltschaft sollte der 48-Jährige aufgrund der vorhandenen Brandlast ein Feuer zumindest billigend in Kauf genommen haben. Im Urteil erachtete die Kammer einen entsprechenden Vorsatz für nicht erwiesen.
Die zwei Beamten der Polizeiinspektion versuchten damals, den verwirrt wirkenden Mann aus der Wohnung zu bringen. Freiwillig ging er nicht mit. Einer Zwangsanwendung widersetzte er sich heftig. Er sperrte sich, trat und schlug um sich. Dabei stieß er unentwegt Beleidigungen aus. Ein Polizist erlitt bei den Attacken eine Rötung der linken Gesichtshälfte und eines Ohres sowie Schmerzen. Sein Kollege trug eine blutende Unterlippe davon.
Wie sich später anhand eines Gutachtens herausstellte, hatte sich der psychische Zustand des 48-Jährigen nach nicht ausreichender Einnahme seiner unbedingt notwendigen Medikamente verschlechtert. Er war daher nicht in der Lage, bei dem tätlichen Angriff und den beiden Körperverletzungen das Unrecht seines Handelns einzusehen.
Besserung
nach Behandlung
In dem jetzigen Sicherungsverfahren attestierte ein Sachverständiger, die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus seien erfüllt. Wegen der deutlichen Besserung durch die zwischenzeitliche Behandlung in einem Bezirksklinikum könne die Unterbringung jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Zweite Strafkammer mit Vorsitzenden Richter Volker Ziegler folgte der Empfehlung des Gutachters. Unter den Bewährungsauflagen waren die weitere Einnahme der Medikamente unter ärztlicher Aufsicht sowie die Anbindung an eine forensische Nachsorgeambulanz mit Blut- und Urinkontrollen. Den Konsum von Drogen und Alkohol untersagte das Gericht.