Traunstein – Der emeritierte Papst Benedikt XVI. muss sich – wie berichtet – mit einem zivilrechtlichen Verfahren auseinandersetzen. Ein Missbrauchsopfer aus dem Landkreis Altötting will gerichtlich klären, ob der frühere Papst zu Schadensersatz verpflichtet ist. Der Mann war in den 1990er-Jahren von Pfarrer H. missbraucht worden. Bereits seit der Veröffentlichung des Missbrauchsgutachtens der Erzdiözese München und Freising steht Benedikt XVI. in der Kritik, da er H. trotz des Wissens um seine Taten wieder als Seelsorger eingesetzt haben soll und es zu weiteren Fällen von Missbrauch gekommen ist. Der spätere Papst war zu dieser Zeit noch Erzbischof in München. Die Klage richtet sich außerdem auch gegen das Erzbistum München und Freising sowie Kardinal Friedrich Wetter.
Derzeit noch keine Bewertung
Wie und ob der frühere Papst möglicherweise auch persönlich vor Ort Stellung nehmen wird, sei noch völlig offen, so Andrea Titz, Sprecherin und Vizepräsidentin des Landgerichts Traunstein. Derzeit sei man noch im Bereich des Vorverfahrens. Als Beklagter habe der frühere Papst seit Zustellung der Klage eine Frist von zwei Wochen, um mitzuteilen, ob er sich dagegen verteidigen möchte, teilte Titz auf Anfrage des OVB mit. In einem Zeitraum von einem Monat könne der frühere Papst dann inhaltlich Stellung zu den Vorwürfen nehmen. Wichtig ist Titz, dass derzeit noch keine Bewertung erfolgt sei, ob Aussicht auf Erfolg bestehe, sondern es sich um ein juristisches Standardvorgehen handle.
Die OVB-Heimatzeitungen haben mehrfach versucht, Benedikts Privatsekretär Georg Gänswein um eine Stellungnahme zu bitten. Er war jedoch gestern leider nicht erreichbar. Heidi Geyer