Rosenheim – Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls führte im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Taxi- und Mietwagengewerbe durch. Auch Zollbeamte des Hauptzollamts Rosenheim waren daran beteiligt. Die Zöllner der FKS der Standorte Traunstein, Rosenheim und Weilheim führten im Bezirk des Hauptzollamts Rosenheim 64 Personenbefragungen durch und prüften zu 27 Personen die Geschäftsunterlagen, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II, und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu kontrollieren. Dabei stellten sie elf Mindestlohnverstöße, zwei Vorenthaltungen von Sozialversicherungsbeiträgen und zwei illegale Ausländerbeschäftigungen fest. Im Personenbeförderungsgewerbe spielt insbesondere die Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz eine bedeutende Rolle.