Anschlag auf Kloster Frauenwörth geplant

von Redaktion

Psychisch Kranker hatte Wahnvorstellungen – Unterbringung in der Psychiatrie mit Bewährung

Traunstein – Ein 44 Jahre alter Mann aus dem südlichen Landkreis Traunstein entwickelte 2022 krankheitsbedingt Wahnvorstellungen. Er bastelte vier „Rohrbomben“, gespickt mit Reißzwecken und Dachpappenägeln. Seine Gedanke dabei: Er wollte das Kloster Frauenchiemsee in die Luft sprengen.

Die Zweite Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Richter am Landgericht Andreas Bartschmid an der Spitze ordnete die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an und setzte die Maßregel gleichzeitig unter strikten Auflagen zur Bewährung aus.

Ehefrau informiert
die Polizei

Irgendwann im Mai 2022 stellte der 44-Jährige im Keller seines Hauses die vier Sprengsätze her – aus handelsüblichen Utensilien. Die Ehefrau wurde auf die gefährlichen Aktivitäten aufmerksam und verständigte vorsichtshalber die Polizei. Wie es in der Antragsschrift von Staatsanwältin Theresa Finsterwalder hieß, wollte der Mann zu jener Zeit das Kloster in die Luft jagen. Das hatte er auch der Kripo Traunstein erzählt.

In dem Sicherungsverfahren wich der zwischenzeitlich dank entsprechender Medikamente gesund wirkende 44-Jährige davon ab. Er habe damals in seinem Wahn einen „Sonnensturm“ befürchtet, der den „Weltuntergang“ zur Folge gehabt hätte. Deshalb habe er ein Versteck für seine Familie am Klobenstein bei Schleching eingerichtet. Außerdem habe er mit Beginn des Ukraine-Kriegs „Angst vor russischen Soldaten“ entwickelt. Das Kloster auf der Fraueninsel zu zerstören – das habe er nie ernstlich geplant.

Mehrere Zeugen bestätigten die früheren wahnhaften Vorstellungen des Mannes. Staatsanwältin Theresa Finsterwalder argumentierte im Plädoyer, der Beschuldigte sei im Rahmen seiner Wahnvorstellungen bereit gewesen, die unkonventionellen Sprengkörper gegen Personen und Sachwerte einzusetzen. Rechtlich bedeute dies die „Vorbereitung eines Explosionsverbrechens“, die Herstellung sowie den Besitz einer „Spreng- und Brandvorrichtung“.

Zur Tatzeit habe der 44-Jährige an einem akuten Schub seiner psychischen Krankheit gelitten, ausgelöst durch Stress, Cannabis und Schlafstörungen. Seine Einsichtsfähigkeit sei zu der Zeit völlig aufgehoben gewesen. Die psychische Störung dauere noch an. Ohne Medikamente sei die Wiederholungsgefahr für erhebliche Straftaten hoch. Die Voraussetzungen für Unterbringung in der Psychiatrie seien gemäß Sachverständigem Dr. Josef Eberl vom Bezirksklinikum in Gabersee erfüllt. Bewährung sei aber unter Auflagen möglich, schloss die Staatsanwältin.

Verteidiger Michael Vogel aus Traunstein kam zum gleichen Ergebnis.

Sein Mandant sei nach erfolgreicher Behandlung einsichtig und wolle so etwas „nie mehr erleben“. Das Herstellen der Rohrbomben habe allerdings nicht den Zweck gehabt, eine Straftat vorzubereiten. Vielmehr habe sich der 44-Jährige vor Gefahren schützen wollen. Im „letzten Wort“ beteuerte der Beschuldigte: „Ich möchte mich aufrichtig entschuldigen. Ich bin meiner Frau dankbar, dass sie die Polizei gerufen hat.“ Im Urteil übernahm das Gericht die Auflagen, die die Staatsanwältin gefordert hatte, darunter eine Führungsaufsicht für drei Jahre, einen Bewährungshelfer, eine weitere ambulante Behandlung, ein Verbot, Betäubungsmittel zu nehmen sowie regelmäßige Screenings, also Suchtmittelkontrollen.

Vergehen nach
dem Waffengesetz

Kammervorsitzender Andreas Bartschmid hob heraus, der 44-Jährige habe sich bedroht gefühlt. Deshalb habe er die „bombenähnlichen Gegenstände“ gebaut. Die Zweite Strafkammer sei rechtlich nicht zu einer geplanten Sprengstoffexplosion gelangt, sondern zu einem Vergehen nach dem Waffengesetz. Der 44-Jährige akzeptierte das Urteil, das mit Zustimmung der Staatsanwältin sofort rechtskräftig wurde.

Monika Kretzmer-Diepold

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