Traunstein/Waldkraiburg/Rosenheim – Weil ein Bub abends nicht zur vereinbarten Zeit um 22 Uhr heimkehrte, kam ein großes Ermittlungsverfahren rund um den mutmaßlichen sexuellen Missbrauch von insgesamt drei Kindern unter 14 Jahren durch einen 56-jährigen Busfahrer aus Waldkraiburg ins Rollen.
Verhandlung läuft
bis Dezember
Derzeit versucht die Jugendschutzkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Heike Will, die massiven Vorwürfe aufzuklären.
Die zehntägige Hauptverhandlung geht am 25. Oktober, am 2., 8., 9., 23. und 29. November sowie am 2. und 6. Dezember, jeweils um 9.30 Uhr, weiter.
Die Staatsanwältinnen Karin Hahn und Helena Neumeier legen dem Mann unter anderem 32 Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und zahlreiche Vergewaltigungen zur Last.
Am ersten Prozesstag hatte der Angeklagte „ein Komplott, eine Falle“ der Opfer und ihrer Familien gegen ihn vermutet und die belastenden Aussagen der Kinder vor der Polizei, die in die Anklageschrift mündeten, als „Lüge“ bezeichnet (wir berichteten).
Die Ermittlungen der Polizeiinspektion Waldkraiburg und der Kriminalpolizeistation Mühldorf ergaben jedoch ein anderes Bild, wie die zuständige Sachbearbeiterin gestern informierte.
Der Angeklagte, zwischen Herbst 2019 und Sommer 2021 als Busfahrer auf Linien im Landkreis Rosenheim tätig, hatte die Buben im Alter zwischen anfangs neun und 13 Jahren gemäß deren Aussagen mit Gratis-Busfahrten und kleinen Geschenken geködert.
Dann holte er sie in seiner Freizeit ab – um sie in seiner Wohnung, in der Wohnung einer dienstlich abwesenden Bekannten oder in abgelegenen Waldstücken über längere Zeit hinweg sexuell zu missbrauchen. Ans Tageslicht kam der Fall nach Worten der Kriminalhauptkommissarin aus Mühldorf durch einen Anruf bei der Polizeiinspektion Waldkraiburg. Eine Familie aus dem Landkreis Rosenheim vermisste den Sohn und äußerte den konkreten Verdacht, der Bub könne sich in Waldkraiburg aufhalten.
Untertags schon hatte der Angeklagte den Buben zu Hause mit seinem Auto abholen wollen. Der Vater verweigerte die Mitnahme, der Mann fuhr weg. Der Bub ging wieder ins Freie und war „plötzlich nicht mehr da“, so die Polizeisachbearbeiterin.
Der Vater konnte der Polizei den Wagentyp und das Autokennzeichen nennen. Nach einer Halterabfrage machte sich eine Streifenbesatzung auf den Weg zum Angeklagten.
Dessen Ehefrau öffnete, verneinte die Anwesenheit eines Buben und begab sich ins Schlafzimmer, um ihren Mann zu wecken. Über einen Spiegel nahm ein Polizist durch die einen Spalt geöffnete Schlafzimmertür den vermissten Buben halb nackt auf dem Bett wahr.
Oftmals bei dem
Mann übernachtet
Nach Rücksprache mit dem Kriminaldauerdienst und dem zuständigen Jourstaatsanwalt, der den „sofortigen Zugriff“ anordnete, klickten noch am gleichen Tag die Handschellen für den 56-Jährigen. Das Amtsgericht Mühldorf erließ Untersuchungshaftbefehl.
Der Tatverdächtige berief sich auf sein Schweigerecht und zog Andreas Knoll aus Waldkraiburg als Verteidiger hinzu.
Die zu der Zeit der Polizei bekannten zwei Opfer wurden in der Folgezeit per Videotechnik angehört. Beide schilderten vielfachen sexuellen Missbrauch durch den Busfahrer.
Einer der Buben wusste von einem dritten, wesentlich jüngeren Opfer, das oft bei dem 56-Jährigen übernachtet habe – was sich nach Auskunft der Kriminalhauptkommissarin schließlich ebenfalls bestätigte.
Monika Kretzmer-Die