Rosenheim – Der Kreisbrandrat, die Kreisbrandinspektoren, die Kreisbrandmeister sowie Schiedsrichter des Landkreises Rosenheim erhalten höhere Entschädigungen für ihre ehrenamtliche Tätigkeit. Die Mitglieder des Kreisausschusses haben in ihrer jüngsten Sitzung eine entsprechende Anpassung der Entschädigungssätze einstimmig beschlossen. Die Änderung gilt ab 1. Januar.
Der Landkreis Rosenheim ist für eine angemessene Aufwandsentschädigung, zum Beispiel für Dienstkleidung oder anfallende Reisekosten, zuständig. Die Höhe der Entschädigungen wurde seit 14 Jahren nicht mehr angepasst, die Kosten in nahezu allen Lebensbereichen aber sind in dieser Zeit gestiegen. Landrat Otto Lederer zeigt sich dankbar für die Arbeit in diesem Bereich: „Wir sind dankbar für das Engagement der ehrenamtlichen Führungsdienstgrade sowie Schiedsrichter. Diese Anpassung der Entschädigung ist auch ein Zeichen von Wertschätzung.“