Rosenheim – Der Abschuss von Schwarz- und Rotwild war Thema der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses Rosenheim. Die Mitglieder haben angepasste Aufwandsentschädigungen beschlossen, um die Population der Tiere jeweils zu reduzieren.
So bekommen Jäger, die im Landkreis Rosenheim ein Wildschwein erlegen, ab sofort mehr Geld als Entschädigung pro erlegtem Tier. Dieses setzt sich aus Zahlungen des Freistaates Bayern und einer freiwilligen Pauschale des Landkreises Rosenheim zusammen. Da der Freistaat Bayern die Prämiensumme erhöht hat, war eine Anpassung der freiwilligen Zuzahlung des Landkreises Rosenheim nötig. Der Kreisausschuss hat dieser Anpassung nach kurzer Diskussion mehrheitlich zugestimmt. Inhalt der Diskussion war die Höhe der Fördersumme des Landkreises Rosenheim.
Bereits seit dem Jagdjahr 2017/18 zahlt der Freistaat eine Aufwandsentschädigung für erlegtes Schwarzwild. Die Pauschale von 20 Euro je Tier galt nur für weibliche Tiere. Seit 2019 zahlt der Landkreis Rosenheim zusätzlich eine freiwillige Pauschale von 80 Euro für weibliche und 100 Euro für männliche Tiere, sodass pro Tier bisher 100 Euro ausbezahlt wurden.
Aufgrund der steigenden Population richten die Wildschweine in der Region zum Teil große Schäden mit erheblichen finanziellen Folgen für die Landwirtschaft an. Darüber hinaus erhöht sich bei einer steigenden Zahl der Tiere auch die Gefahr des Ausbrechens der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis.
Dieser Gefahr kann mit einem erhöhten Abschuss entgegengewirkt werden. Wie Landrat Otto Lederer darstellt, gilt die Wildschweinjagd als sehr zeitintensiv und aufwendig. Die Aufwandsentschädigung soll für die Jäger ein Anreiz sein, die Tiere stärker zu bejagen.
Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erhöhte nun im Mai die Aufwandsentschädigung seitens des Freistaates auf 70 Euro pro Tier, egal welchen Geschlechts. Der Landkreis Rosenheim zahlt weiterhin einen zusätzlichen Betrag. Dieser beträgt künftig zusätzlich 50 Euro pro Tier als freiwillige Pauschale. So erhalten Jäger ab 1. Oktober 120 Euro pro erlegtem Tier.
Die Aufwandsentschädigung des Landratsamtes kann über ein Formular bei der unteren Jagdbehörde im Landratsamt Rosenheim beantragt werden. Der Antrag muss zusätzlich vom Jagdvorsteher unterschrieben werden. Die Aufwandsentschädigung des Freistaates Bayern muss direkt beim Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz beantragt werden. Im Landkreis Rosenheim werden pro Jahr etwa 200 Tiere erlegt.
Der Kreisausschuss hat auch eine Neuerung für die Aufwandsentschädigung für die bestellten Vertrauenspersonen, die erlegtes Rotwild im Landkreis Rosenheim kontrollieren, mehrheitlich beschlossen. Pro Jagdjahr werden dafür Kosten von etwa 4000 Euro veranschlagt.
In den Hochwildhegegemeinschaften Inntal und Kampenwand ist seit Ende Juli der körperliche Nachweis von Rotwild angeordnet.
Das Landratsamt Rosenheim hat dafür elf Vertrauenspersonen bestellt, die das erlegte Tier innerhalb von 24 Stunden begutachten. Sie sind als Jagdscheininhaber jagdrechtlich sachkundig.