In großem Stil Drogen verkauft

von Redaktion

Prozessauftakt gegen einen Rosenheimer und Schechener vor dem Landgericht Traunstein

Traunstein/Rosenheim – Zwei Männer aus Rosenheim und Schechen, 24 und 32 Jahre alt, stehen unter Verdacht, im ganz großen Stil Kokain und Marihuana in den Raum Rosenheim gebracht zu haben.

Zahlreiche
Zuhörer

Grob gerechnet geht es vor der Zweiten Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Volker Ziegler um fast drei Kilogramm Kokain und 55 Kilogramm Marihuana. Der Sitzungssaal wurde bei Auftakt der siebentägigen Hauptverhandlung gestern eng – mit zwei Angeklagten, vier Verteidigern, zwei Staatsanwälten, zwei Sachverständigen, vier Vorführbeamten, einem polizeilichen Prozessbeobachter und zahlreichen Zuhörern.

Das Verfahren wird am 17., 21., 22. und 24. November sowie am 1. und 5. Dezember, jeweils um 9 Uhr fortgeführt.

Staatsanwältin Barbara Miller und Staatsanwalt Fabian Meixner werfen dem 24-Jährigen allein im ersten Tatkomplex ab 2019 vielfachen Handel mit mehr als einem Kilogramm Kokain und mit 30 Kilogramm Marihuana vor, teils noch aus der Unterbringung in einem Bezirksklinikum heraus. Das Rauschgift soll der Angeklagte vor allem in München erworben und an Dealer im Raum Rosenheim gewinnbringend weiterverkauft haben.

Der zweite große Komplex der Anklage gilt gemeinsamen Betäubungsmittelgeschäften der Männer. Ab Frühjahr 2021 sollen sich die beiden erheblich vorbestraften Männer mit Hafterfahrung mit einem dritten Mann zu einer Bande zusammengeschlossen haben. Letzterer stand bereits vor dem Schöffengericht Rosenheim, sein Urteil wurde aber bislang nicht rechtskräftig. Die jetzigen Angeklagten organisierten gemäß Staatsanwaltschaft das Beschaffen und den Transport des Rauschgifts. Der dritte Mann soll die Drogen in seiner Firma in Rosenheim gelagert und seinerseits ebenfalls Abnehmer bedient haben. Auf dem Gelände befand sich angeblich auch die gemeinsame Kasse. Die Anklageschrift enthält sechsfachen Handel mit Kokain. Die letzte Besorgungsfahrt eines von dem 32-Jährigen beauftragten Kuriers im November 2021 von Seligenstadt, gelegen im hessischen Landkreis Offenbach, in Richtung Rosenheim endete mit einer Polizeikontrolle auf der Autobahn A3 am Parkplatz Röthenwald nahe Passau. Vorwiegend aus München sollen die Unmengen von Marihuana gestammt haben, die erst auf das Firmengelände in Rosenheim gelangten und dann weiter veräußert worden sein sollen. Der Erlös der Drogengeschäfte schlug sich in der Anklageschrift im so- genannten „Wertersatz“ nieder. Beiden Männern und dem dritten mutmaßlichen Mittäter, der in Rosenheim schon vor Gericht stand, werden gesamtschuldnerisch über 215000 Euro zugerechnet. Der 24-Jährige soll für seine alleinigen Straftaten weitere 121700 Euro Wertersatz zahlen.

Der gestrige Vormittag galt unter anderem einem Rechtsgespräch über die Strafspannen im Fall von Geständnissen sowie der Diskussion über Rechtsunsicherheiten im ersten Tatkomplex. Die Verteidiger des 24-Jährigen, Ricarda Lang und Andreas Müller aus München, argumentierten mit den umstrittenen „Encro-Chats“ als Basis der Beweisführung. Zu diesem zwischenzeitlich eingestellten Netzwerk gebe es noch keine höchstrichterlichen Entscheidungen, betonte der Vorsitzende Richter. Die Kammer müsse deshalb die Verwertbarkeit der Chats selbst prüfen. Auf Volker Zieglers Frage bezifferte Staatsanwältin Barbara Miller ihre Strafvorstellungen. Sie hielt elf Jahre Haft für den 24-Jährigen und neun Jahre für den 32-Jährigen, dem die Münchner Verteidiger Julia Weinmann und Maximilian Pauls zur Seite stehen, für angemessen. Das war den Verteidigern deutlich zu hoch. Nach einer weiteren Pause legte der Vorsitzende Richter die wichtigsten Pro- und Contra-Punkte dar. Ziegler regte an, den ersten Tatkomplex einzustellen mit Blick auf das strafrechtliche Gewicht der übrigen Taten. Die Kammer unterbreitete schließlich Vorschläge zur Höhe der Strafen, umfassende Geständnisse zu Punkt zwei und eine kurze Beweisaufnahme vorausgesetzt.

Strafvorstellungen
erläutert

Der 24-Jährige könne mit einer Freiheitsstrafe zwischen acht Jahren drei Monaten und neun Jahren rechnen, der 32-Jährige mit Haft zwischen siebeneinhalb und acht Jahren.

Nach der Mittagspause erklärten die Staatsanwaltschaft sowie die Anwälte des 32-Jährigen, sie könnten dem Gerichtsvorschlag nähertreten. Die Verteidiger des 24-Jährigen wollten theoretisch „gerne zustimmen, konnten es aber nicht – weil das für unseren Mandanten in drei Vorwürfen Falschgeständnisse bedeuten würde“. Der Vorsitzende Richter äußerte sich gestern nicht weiter dazu.

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