Traunstein – In Aldi-Filialen in vier südostbayerischen Landkreisen gab ein 44-Jähriger Bettwäsche und Akkus zurück, die er dort angeblich gekauft hatte. Er ließ sich die Beträge bar auszahlen, insgesamt fast 1300 Euro. Man kam ihm auf die Schliche. Das Amtsgericht Traunstein mit Richter Wolfgang Ott schickte den Handwerker wegen elffachen Betrugs und einer versuchten Tat für 14 Monate hinter Gitter. Außerdem muss er einen gesetzlichen Wertersatz von auf den Cent genau 1299,70 Euro zahlen nach dem Grundsatz „Straftaten dürfen sich nicht lohnen“.
Zwischen Juni und September 2021 meldete sich der gebürtige Freilassinger zum Teil zweimal in Aldi-Supermärkten in Waldkraiburg, Mühldorf, Trostberg, Garching an der Alz, Altötting, Neuötting, Grassau und Bad Aibling. Er retournierte gegen Vorlage von Rechnungskopien in den meisten Filialen Bettwäsche im Wert von 99,98 Euro, in Bad Aibling Bettzeug für 139,95 Euro. In Waldkraiburg und Mühldorf kassierte er jeweils 119,97 Euro für Akkus. In Grassau endete die Serie im September 2021, als er Bettwäsche versilbern wollte. Er wurde ertappt und bekam statt Bargeld eine Strafanzeige. Woher die Waren stammten, wurde in der Hauptverhandlung nicht recht klar. Die Staatsanwaltschaft Traunstein ging in der Anklageschrift von teils ordentlich erworbenen und teils gestohlenen Sachen aus.
Der 44-Jährige habe einen echten Kassenbon mehrfach kopiert. Damit habe er auch entwendete Artikel zu Bargeld machen können. Welchen Fällen ein Diebstahl zugrunde lag, habe nicht festgestellt werden können, hieß es in der Anklage. Der 44-Jährige habe sich die Gelder rechtswidrig zugeeignet und sich damit „eine nicht geringfügige Einnahmequelle von einiger Dauer“ verschafft.
Zum gleichen Ergebnis gelangten die Staatsanwaltschaft im Plädoyer und Vorsitzender Wolfgang Ott im Urteil. Monika Kretzmer-Diepold