Rosenheim – Anträge zur Umwandlung von Dauergrünland und -brachen können ab Donnerstag, 1. Dezember, auch digital über die Webseite des Landratsamtes Rosenheim eingereicht werden. Das neue Online-Formular ist im Bereich untere Naturschutzbehörde (uNB) unter www.landkreis-rosenheim.de/umwelt/#naturschutz-dauergruenlandumwandlung eingestellt. Das Online-Formular ist für folgende drei Antragsarten geeignet: die Umwandlung von Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen (DGU, „Umbruch“/Wechsel des Ackerstatus), für die Erneuerung von Dauergrünlandflächen (GLE, „Grünlanderneuerung“) sowie die Änderung einer Dauergrünlandfläche (zum Beispiel wegen eines Bauvorhabens) in nichtlandwirtschaftliche Fläche (NLF). Weitere Online-Anträge gibt es auf der Webseite des Landratsamtes unter Online-Anträge oder im Bayernportal. Der Antrag betrifft biologisch wirtschaftende Betriebe, Kleinerzeuger oder sonstige Grundeigentümer. Konventionell wirtschaftende Betriebe wenden sich weiterhin zunächst an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF).