Traunstein – Auf seltsame Weise versuchte ein 41-Jähriger aus Bergen, sexuelle Kontakte zu jungen Männern zu knüpfen. Der Mann ohne Taxischein wartete mit seinem Privatwagen vor der Diskothek „Villa“ in Traunstein auf Partygäste, die eine Heimfahrmöglichkeit brauchten. Das Schöffengericht Traunstein mit Richterin Verena Zehetmaier verhängte gegen den geständigen Angeklagten gestern eine zweijährige Freiheitsstrafe, unter Auflagen ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung.
Mitfahrern
aufgelauert
An drei Tagen im April 2022 hatte der 41-Jährige zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens auf „Kundschaft“ gelauert. Einer der Männer stieg in das Privattaxi, äußerte sich aber nicht zu seinem Fahrtziel. Der Angeklagte steuerte in Richtung einer Gaststätte in Traunstein und parkte dort. Dann näherte er sich dem jungen Mann in eindeutiger Manier. Dieser war klar erkennbar nicht mit den sexuellen Handlungen einverstanden, konnte sich aber eine gewisse Zeit nicht entziehen. Das zweite Opfer wählte das Auto des 41-Jährigen, das sich zwischen anderen Taxen eingereiht hatte. Der Gast wollte gegen ein Entgelt von 30 Euro nach Waging. Nach wenigen Minuten Fahrt griff der scheinbare Taxler ihm zwischen die Beine – obwohl der Geschädigte das nicht wollte und die Hand mehrmals wegschob. Nicht anders erging es einem dritten Opfer, das ebenfalls nach Waging gebracht werden wollte. Der alkoholisierte Mann in kurzer Lederhose auf dem Beifahrersitz schlief immer wieder ein. Der 41-Jährige machte dennoch weiter. Der Sextäter konnte Anfang Mai 2022 festgenommen werden. Vor dem Schöffengericht gab er sich einsichtig und reuig. Dank seines Geständnisses, auch zu pikanten Details, mussten die Opfer nicht nochmals zu den wohl peinlichen Einzelheiten befragt werden. Wegen sexueller Nötigung, wegen Übergriffen und Belästigung, ebenfalls in sexueller Absicht, forderte Staatsanwältin Theresa Finsterwalder gestern eine zweijährige Strafe mit Bewährung sowie eine Therapie und eine Geldauflage. Der Verteidiger, Michael Vogel aus Traunstein, bezeichnete 20 Monate mit Bewährung für ausreichend. „Unter Rückstellung von Bedenken“, wie Richterin Verena Zehetmaier betonte, gelangte auch das Schöffengericht im Urteil noch zu Bewährung.
Das detailreiche Geständnis des Angeklagten sei durch Zeugen und den polizeilichen Sachbearbeiter bestätigt worden. Das „ausführliche Geständnis“ des 41-Jährigen gehe weit über das hinaus, was das Gericht sonst zu hören bekomme. Seine Schuldeinsicht und seine Reue seien glaubwürdig. Durch das Geständnis habe er dem Gericht eine umfassende Beweisaufnahme erspart. Negativ wirkten sich nach Worten der Vorsitzenden die enormen Vorstrafen des Angeklagten aus.
Enorme
Vorstrafen
Er habe bereits drei und sechs Jahre im Gefängnis hinter sich, allerdings wegen Vermögensdelikten.
Die Rückfallgeschwindigkeit sei hoch gewesen. Weiterhin habe der „Taxifahrer“ die Alkoholisierung der jungen Männer ausgenutzt. Zu seinen Lasten zu werten sei außerdem die „starke Betroffenheit“ der Geschädigten. Unter den Bewährungsauflagen war eine Therapie in einer Fachambulanz in München und Zahlung eines Betrags von 2000 Euro an die Caritas Hospizhilfe Traunstein. Das Gericht gewährte Ratenzahlung zu je 200 Euro monatlich.