Für Erben kann es teuer werden

Mit dem neuen Jahr wird die Bewertungsgrundlage für Erbschaften neu bewertet. Fachanwalt Simon Mader (oben rechts) rät vor einer schnellen Entscheidung ab. Foto dpa/Mader

Mit dem neuen Jahr wird die Bewertungsgrundlage für Erbschaften neu bewertet. Fachanwalt Simon Mader (oben rechts) rät vor einer schnellen Entscheidung ab. Foto dpa/Mader

Gesetzesänderung im kommenden Jahr – Gute Planung erforderlich

Von Martin Lünhörster

Rosenheim – Ab dem kommenden Jahr ändert sich das Bewertungsgesetz. Für Erben von Grundstücken kann das richtig teuer werden. Wer voraus plant, kann hier eine Menge Geld sparen. Aber übereilt sollte auch nicht gehandelt werden. Jedes Jahr legt die Bundesregierung ein sogenanntes Jahressteuergesetz v

Mittwoch, 17. September 2025

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